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Die Landtagssession 1871—1872.
Persönlichkeiten, welche ihr geistliches Amt mit vollemErfolg und zur vollen Zufriedenheit aller versehen, welcheaber doch gerade nicht diejenigen Eigenschaften haben,die erforderlich sind und hinreichen, um eine Schule zubeaufsichtigen; mitunter sind sie zu gelehrt dazu, was ichnicht tadelnd sage, ihre Gelehrsamkeit bringt sie auf eineandere Richtung als das alltäglich zu Erlernende, viel-leicht haben sie sich auch nicht gerade die zur Elementar-schule nützlichen Kenntnisse angeeignet. Wenn die Re-gierung nach dieser Richtung hin ihre Pflicht vernach-lässigen wollte, so würde sie sich von seiten derselbenHerren oder vielleicht der Söhne derselben Herren, diejetzt der Regierung ihre Aufgabe so außerordentlich er-schweren, vielleicht in 10—15 Jahren den erheblichstenund gerechtfertigtsten Vorwürfen ausgesetzt sehen.
Meine Herren! Wir sind nicht darauf gefaßt ge-wesen, daß dieses Gesetz, wie wir es hier vorlegen, inder konservativen Partei irgend welche Anfechtungen er-fahren würde, und ich muß sagen: man hat die Mög-lichkeit, es anfechten zu können, von dem Standpunkt,von dem es jetzt geschieht, doch erst künstlich hinein-gelegt und die Bedeutung dieses Gesetzes nach der Seitehin, von der es die evangelisch Konservativen anfechten,auf das allererheblichste und in Widerspruch mit seinerTragweite übertrieben. Es ist aufgebläht worden nachder evangelischen Seite hin die Frage mit einer Wichtig-keit, als wollten wir jetzt sämtliche Geistliche absetzenund schafften eine tadula rasa und wollten mit diesen20 000 Thalern, die wir fordern, den evangelischen Staatauf den Kopf stellen. Wären diese Uebertreibungen nichtgeschehen, so wären diese bedauerlichen Streitigkeiten undReibungen bei diesem Gesetze vollständig überflüssig ge-