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6 (1888) Der Kulturkampf : 1871 - 1873
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Die Landtagssession 1871—1872.

im Kultusministerium als Anlaß zu dem Vorwurf desMangels an Parität in den staatlichen Verhältnissen ge-nommen.

Die katholische Abteilung hatte in dem absolutenStaate meines Erachtens ihre vollständige Berechtigung;daß der König, der über alles in letzter Instanz zu ent-scheiden hatte, auch den Rat sachkundiger Katholiken überkatholische Angelegenheiten hören wollte, daß er sich so-gar eine Vorschrift daraus machte, gewisse Stellen mitRäten gewisser Konfessionen zu besetzen, war durchführbar.Sobald wir in konstitutionelle Formen übertraten, wares meines Erachtens ganz unverträglich mit dem Grund-begriff der Verfassung, daß die Zugänglichkeit zu gewissenpolitischen Ratsstellen in den Ministerberatungen von derKonfession abhängig gemacht wurde, ebensowenig wiedie Konfession der Minister selbst entscheidend darübersein kann, ob katholische Minister nach einer gewissenZahl berufen werden müssen oder nicht. (Sehr richtig!links.)

Wenn das geschehen muß, dann ist die ministerielleVerantwortlichkeit damit überhaupt nicht mehr verträg-lich. Entweder hat der Kultusminister eine Verpflichtung,den Ansichten seiner katholischen Räte zu folgen, unddann kann er für diesen Teil seiner amtlichen Thätigkeitverfassungsmäßig nicht mehr verantwortlich sein; oder erhat diese Verpflichtung nicht, dann ist es auch nicht er-forderlich, daß diese Räte in eine besondere Abteilungformiert werden, welche statutenmäßig einem bestimmtenBekenntnis angehören muß. Es ist entweder eine Be-schränkung der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit oderein ganz nutzloses Institut, wenn der Minister schließlichsagt: ich würde euch gern gefällig sein, aber meine ver-