I4 Die Reichstagssession v. 16. Okt. bis 1. Dez. 1871.
gewöhnlich als den Konsulaten angehörig betrachtet, liegtin der Natur der Dinge, und Sie können darauf rechnen,daß darauf gehalten werden wird. Indessen ein Ge-sandter hat rascher Zutritt und mehr Einfluß bei einemauswärtigen Minister als ein Konsul, so lange sich nichtdie Traditionen der meisten europäischen Staaten in ihrergeschäftlichen Hierarchie wesentlich ändern. Daß kauf-männischen Konsuln als Kanzler und Sekretäre Fach-beamte beigegeben werden, darüber ist das AuswärtigeAmt mit den Herren Vorrednern vollständig derselbenAnsicht. Es ist auch mit diesem System bereits der An-fang gemacht, wie z. B. in Moskau dem dortigen kauf-männischen Konsul bereits ein dem Fach und Dienst un-gehöriger Kanzler zu Gebote gestellt ist.
Der Herr Vorredner hat noch eine Frage, die erselbst als schwebend bezeichnet, berührt, nämlich die Frageder Gesandtschaft in Rom. Die Frage der Zukunft, aufdie er anspielt, habe ich hier nicht zu berühren. Sie istin der Entwickelung begriffen, und wir sind hier nichtin der Frage der Politik im engeren Sinne, sondern inder Diskussion des auswärtigen Budgets begriffen. Alsvoraussichtlich ist anzunehmen, daß der deutsche Gesandtebei Sr. Majestät dem Könige von Italien sich nach Rombegeben wird, sobald der König selbst seine Residenz dortausschlägt und sich dauernd hinbegibt, was bis jetzt nochnicht geschehen. Der Gesandte ist bei dem Monarchenund nicht dessen Ministern akkreditiert, und so lange derKönig von Italien nicht selbst in Rom residiert, ist derbei Sr. Majestät akkreditierte Gesandte an das bisherigeAmtsdomizil der Krone Italiens (in Florenz) gebunden.Sobald sich dieses verlegt, wird es seine Aufgabe sein,dem Könige, bei dem er akkreditiert ist, zu folgen.