210 Dis erste Session des deutschen Reichstages.
dessen, was zu zahlen sei, den Reichsbehörden zu über-tragen. Der Begutachtende wird damit mit seinen In-teressen einer anderen Kasse angehören als der Zahlende,und es tritt ja da zu leicht ein und ist auch nicht sehrzu tadeln, wenn jeder aus dem gemeinschaftlichen Topfesich verschafft, was er haben kann, und wenn der ein-zelne Lokalbeamte bei einem Anspruch, den er sonst zu-rückweisen würde, sich sagt: nun, es wird ja vom Reichebezahlt, und wir steuern dazu nicht nach Verhältnis bei.
Ich will damit niemanden anklagen. Das ist jazu menschlich natürlich, ich glaube, wir würden in unserenKreisen zu Hause ebenso verfahren; wir sind etwas frei-gebiger, wenn es auf Kosten der Gesamtheit geht, alswir aus unserer eigenen Kasse zu sein pflegen (Heiter-keit); und deshalb glaube ich, daß die Begutachtung derAnsprüche und die Disposition über die Kasse in einerund derselben Hand sein müssen. Begutachtet könnendiese Ansprüche meines Erachtens nur werden von denLokalbehörden, von den Behörden der einzelnen Regie-rungen, die die Verhältnisse nach ihrer Kenntnis von demganzen Lebenslaufe uud von der Stellung des einzelnenMannes in Paris, in seiner Heimatsgemeinde viel leichterzu erheben vermögen, als wir hier im Mittelpunkte einesReiches von 40 Millionen. Die Lokalbehörden sind dieeinzigen, die im stände sind, sich ein einigermaßen derWahrheit nahe kommendes Bild von den Billigkeits-ansprüchen, die dem Manne zur Seite stehen, machen zukönnen. Dem Reiche fehlen auch hier die Organe dazu,und es bleibt nichts anderes übrig, als zu rekurrierenauf die Landesbehörden.
Ich möchte die Herren bitten, hier nur die geschäft-liche Lage ins Auge fallen zu lassen: wird ein gern an-