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Die erste Session des deutschen Reichstages.
»iS, wiederholt zu konstaiieren, daß uns keine prinzipiellenAnsichten scheide», sondern nur sprachliche.
Der Antrag Dnncker wnrde abgelehnt, der Ausdruck „Bundes-gebiet" in der Verfassung beibehalten.
2. Posen und Wejlprenhen gehören zum Deutschen Reich.
1. April 1871.
Bei der Weiterberntung der Reichsverfassung in derselben9. Sitzung am 1. April stellte zu Artikel 1 das Mitglied der pol-nischen Fraktion, Abg. v. Zoltowski den Antrag, zu beschließenund zu erklären: „Daß es nicht zur Kompetenz des Reichstages desdeutschen Reichs gehört, die ehemaligen polnischen Landesteile, diennter preußischer Herrschaft stehen, in das Deutsche Reich einzuver-leiben." Als der Antragsteller sein Amendement in ausführlicherRede begründet hatte, erhob sich der Bundeskanzler:
Wir sind nicht zum erstenmale damit beschäftigt, diePrinzipienfrage zu erörtern, die der Herr Vorredner hierangeregt hat. Ich darf mich deshalb wohl auf einekurze Erwiderung und auf die stenographischen Berichtefrüherer Sitzungen des Reichstags sowohl wie des preußi-schen Landtages*) in betreff des Nachweises der Unrich-tigkeit in dem vorliegenden Verbesserungsantrag und inden Worten des Herrn Redners beschränken und michhier damit begnügen, die einzelnen dieser Unrichtigkeitenhervorzuheben und in Bezug auf die Motivierung meinerAnsicht auf die früher geltend gemachten Argumente zuverweisen.
Vgl. die Reden vom 8. April 1818, 16. Februar, 31. Märzund 19. November 1863, 1. September 1866 und 18. März 1867in den Bänden I—III dieser Sammlung.