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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
Entstehung
Seite
130
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)Z0 Die erste Session des deutschen Reichstages.

den Vordergrund zu stellen sei. Schärfer stellt es sichmeines Erachtens heraus bei dem AusdruckBundesrat"oderReichsrat". Das WortNeichsrat" nach seinembisherigen Gebrauch iu Bayern und in Oesterreich führtleicht auf ein Mißverständnis bezüglich des Begriffs undder Attributioneu; ein Mißverständnis, daß durch Nach-lesung der Verfassung leicht aufgeklärt werden kann,indessen es fragt sich, ob es ein sprachlich berechtigterAusdruck für die Sache sei. Die Reichsräte iu Bayernund in Oesterreich sind bekanntlich parlamentarische Körper.Ich halte auch dort die sprachliche Anwendbarkeit desWortes nicht für ganz unbestreitbar. Ich würde unterdem Reichsrat eher nach Analogie des WortesStaats-rat" die Behörde verstehen, die in einem Reich diejenigenFunktionen ausübt, welche iu einem einzelnen Staate derStaatsrat ausübt. Der Bundesrat ist nicht eigeutlich eine Reichsbehörde, er vertritt das Reichals solches nicht; das Reich wird nach außendurch Se. Maj. den Kaiser vertreten, das ge-samte Volk wird durch den Reichstag vertreten,der Bundesrat ist nach unserer Auffassung recht eigentlicheine Körperschaft, in welcher die einzelnen Staaten zurVertretung gelangen, die ich nicht als ein centrifugalesElement, aber als die Vertretung berechtigter Sonder-interessen bezeichnen möchte, und wir halten diesem Be-rufe des Bundesrates gerade das WortBundesrat" fürentsprechend, während wir befürchtet haben, durch dasWortReichsrat" die staatsrechtliche Stellung dieserKorporation zu verdunkeln und nicht mit dem richtigenNamen zu bezeichnen, und ohne dieser Frage eine sehrwesentliche, prinzipielle Bedeutung beizulegen, würde esden verbündeten Regierungen doch willkommen sein, wenn