Reich oder Bund?
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Wort „Bundesgebiet" durch Reichsgebiet zu ersetzen; er bezeich-nete diesen Vorschlag als eine Redaktionsänderung, die nach deranerkannten Bezeichnung „Deutsches Reich" kousequenterweise er-folgen müsse. Der Bundeskanzler erklärte:
Ich erlaube mir nur, der vielleicht bestehenden Vor-aussetzung entgegenzutreten, als ob die Wahl zwischenden Worten „Reich" und „Bund" in der Ihnen vorge-legtcn Redaktion eine willkürliche oder zufällige gewesenwäre. Daß beide Ausdrücke nach wie vor zulässig sind,geht meines Erachtens aus dem Eingänge der Verfassunghervor, aus den Worten: „Dieser Bund wird den NamenDeutsches Reich führen;" — es ist also eine Fortdauerdes Bundesverhältnisses als Grundlage gedacht. DieFragen haben meines Erachtens eine wesentliche, prinzipielleBedeutung nicht, sondern nur eine sprachliche, und uns hatdas Bestreben geleitet, für den rechtlichen Begriff denangemessenen sprachlichen Ausdruck zu finden. Wir sinddavon ausgegangen, den Ausdruck „Reich" nur da zugebrauchen, wo von einem Inbegriff der staatlichen undhoheitlichen Attribute die Rede ist, welche auf die Gesamt-heit übertragen worden sind, dem Ausdruck „Bund" dortseine Anwendung zu belassen, wo mehr die Rechte dereinzelnen Staaten, der Bundesglieder, in den Vorder-grund treten.
Bei den Worten „Reichsgebiet" und „Bundesgebiet"gebe ich gern zu, daß der Unterschied sich nicht notwendigund scharf fühlbar macht. Es kommt aber auf den sprach-lichen Begriff an, den man mit „Reich" und „Gebiet"verbindet. Wir haben geglaubt, daß auch da, weil dieSouveränität, die Landeshoheit, die Territorialhoheit beiden einzelnen Staaten verblieben ist, bei Bezeichnung desGesamtgebietes der Begriff des Bundesverhältnisses in
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