22 Frühjahrssession des preußischen Landtags von 1870.
über habe ich aber kein Urteil zu fällen; allein daraufkönnen Sie rechnen, daß die Kgl. Staatsregierung undnamentlich der Herr Finanzminister Ihnen in der völligenKlarstellung der Sache gern und bereitwillig zur Seitestehen wird, und daß Ihr Recht und die formale Ver-letzung dieses Rechtes in diesem Falle keineswegs in Ab-rede gestellt wird, die Kgl. Negierung also auch die Ver-pflichtung übernimmt, dergleichen Verletzungen einer ge-gebenen gesetzlichen Form in Zukunft zu verhüten.
Was mich hauptsächlich veranlaßt hat, dennoch unterIhnen zu erscheinen, das ist die Thatsache, daß mir ein-zelne Aeußerungen des Herrn Referenten (Abg. Virchow),wenn ich nicht irre, zu Ohren gekommen sind, die sichspeziell an meine Adresse richten. Der Herr Referent,.wenn ich recht unterrichtet bin, hat seine Verwunderungdarüber ausgesprochen, daß ich bei den Verhandlungennicht zugegen wäre, indem ich einmal als Ministerpräsi-dent, zweitens als Auswärtiger Minister bei denselbenbeteiligt wäre. Was die erste Eigenschaft anbelangt, soentnehme ich daraus, daß der Herr Referent trotz seinerlangjährigen Vertrautheit mit dem ganzen Mechanismusder preußischen Regierung dennoch die Stellung des Mi-nisterpräsidenten und den Zusammenhang der acht Mini-sterien unter sich erheblich überschätzt. Ich glaube, eskönnte auch dem Herrn Referenten nicht entgangen sein,daß im ganzen nach der hier noch bei einer neulichenDebatte ausdrücklich gebilligten jetzigen Verfassung unsererMinisterien und nach den darüber bestehenden Instruk-tionen die acht Ministerien ungefähr wie acht durch eineBundesverfassung geeinigte Staaten nebeneinander stehen.(Heiterkeit.)
Die Regel bildet die staatliche Selbständigkeit eines