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5 (1887) Der Reichskanzler Fürst Bismarck : 1870 - 1871
Entstehung
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10 M'chjahrssession des preußischen Landtags von 1870.

liche Regierung, wenn sie die Genehmigung dieses Ver-trages erbittet, wird dabei von dem Grundsätze geleitet,welcher ihre Bundespolitik beherrscht, von dem Bestreben,den einzelnen Bundesstaaten alle diejenigen Vorteile, welchedas größere Gemeinwesen, die nationale Einheit darbietet,in vollem Maße zukommen zu lassen, und sie von denHemmnissen zu befreien, welche die frühere geographischeZerrissenheit der lokalen Entwickelung der materiellen In-teressen der einzelnen Staaten in den Weg legte. Sieglaubt, daß dieser Grundsatz die Zustimmung der Mehr-heit des Hauses finden wird, und da es sich nicht nurAbtretung bewohnter Grundstücke, sondern lediglich umunbewohnte Wiesen und Hütungen handelt, von denenein Teil der Stadt Bremen bereits privatim gehört,ein anderer fiskalisches Eigentum ist, und diejenigenGrundstücke, die Privateigentum sind, nach der Verpflich-tung, die die Stadt Bremen übernimmt, innerhalb einesJahres von ihr acquiriert werden sollen, und insoweit dieAbtretung derselben freihändig nicht zustande kommt, denInteressenten die Wahl gelassen ist, sich der Expropriationentweder nach preußischem oder nach bremischem Recht zuunterwerfen, je nachdem sie dabei ihren Vorteil zu findenglauben, so gibt die Kgl. Regierung sich der Hoffnunghin, daß die Genehmigung dieses Vertrages keinen wesent-lichen Bedenken unterliegen werde, und daß die Schluß-beratung im Plenum des Hauses für zulässig erachtet wird.

Ich erlaube mir, den Vertrag mit der Denkschriftund den dazu gehörigen geographischen Karten auf denTisch des Hauses uiederzulegen.

Der Vertrag wurde unverändert angenommen.