Zur Judeufragö.
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Vorwurf aber heute wiederholt wird, so muß ich Nach-stehendes darauf antworten: Ich habe gestern keine Ver-dächtigung ausgesprochen, ich habe von niemand behaup-tet, daß er nicht nach seinem Gewissen handle, sondernich habe nur eine historische Thatsache, die unbestreitbarist, angeführt, nämlich die, daß ein Teil der Versamm-lung aus dem Anleihebewilligungsrecht eine Waffeschmiede, um der Negierung Konzessionen abzudringen.Das ist eine Thatsache, die ich noch heute behaupte, undwer sie sehen will, der wird sie sehen; wer sich aberdurch Thatsachen verdächtigt fühlt, dem kann ich nichthelfen!
4. Zur Indeilfragr.
15.—25. Juni.
Der Entwurf einer Verordnung, „die Verhältnisse der Judenbetreffend", ging dem Vereinigten Landtags gleich bei Beginn seinerSession zu. Der grundlegende H. 1 lautet: „Die Juden, welche inallen Landesteilen Unserer Monarchie, mit Ausschluß des Groß-herzogtums Posen, ihren Wohnsitz haben, genießen, soweit diesesGesetz nicht ein andres bestimmt, neben gleichen Pflichten gleichebürgerliche Rechte mit Unfern christlichen Unterthanen u. s. w"Dieser Gesetzentwurf gelangte in der Kurie der drei Stände am11. Juni zur Verhandlung. In dieser Sitzung verwahrte der Ab-geordnete v. Beckerath „das edle, gerechte preußische Volk gegenjede Beteiligung an dem Beginnen, die Rechte der Juden zu kürzen."— „Ich danke," führte er weiter aus, „unserem weisen Könige,daß hier die Stimme des Landes sich erheben kann gegen einenletzten Versuch (nämlich die Juden in Korporationen einzuteilen),mit welchem der enge, mittelalterliche Geist noch einmal gegen diefreiere wahrhaft christliche Weltanschauung hervorzutreten wagt."Am folgenden Tage, dem 15. Juni, hielt Abgeordneter v. Bismarckfolgende Rede:
Wenn ich heute diese Stelle betrete, so geschieht esmit größerer Befangenheit als sonst, da ich fühle, daß