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mente eines gesunden Staatslebens, sichert, d. h. hier, wenn sienicht nur alles vermeidet, was die Gesundheit der Mädchen zuschwächen im stände ist, sondern auch durch positive Einwirkungenund Veranstaltungen für die Pflege und Ausbildung ihres Körperssorgt, damit er so die im späteren Leben, wo sich die Vorzügeund Nachteile der Erziehung erst zu zeigen pflegen, zu über-nehmenden Anstrengungen zu ertragen vermöge und Frische undGesundheit sich bis zum höheren Alter bewahre, so erfüllt dieErziehung eine ihrer wichtigsten und heiligsten Pflichten. Ichüberlasse es der Beobachtung und dem Nachdenken der Leser, obsie der Meinung sind, daß in dieser Beziehung positive Schritteund Einrichtungen getroffen werden sollten, oder nicht; ich stellederen Notwendigkeit als ein Axiom auf.
Also die gesamte männliche und weibliche Jugend soll zukörperlicher Gewandtheit und Stärke erzogen werden.
Von selbst macht sich das nicht, wie sich nichts dieser Artvon selbst macht. Also bestimmte, geregelte Einrichtungen vonseiten des Staats und der Erziehnngsbehörden, nicht nach Willkürund Belieben der Eltern, die dafür zu sorgen meist außer stand,wenigstens nicht mit derselben Leichtigkeit und Sicherheit dienötigen Vorkehrungen zu treffen im stände sind, als öffentlicheInstitute — und zwar Einrichtungen für alle Kinder ohne Aus-nahme, sie mögen der Stadt angehören oder dem Lande.
Man kann es in Abrede stellen und hat cs in Abrede ge-stellt, daß für die Kinder der Landleute etwas vorgekehrt zuwerde» brauche. Aber man betrachte die Beschaffenheit unsererLandleute, gedenke der Ungelenkigkeit und Steifheit unserer Re-kruten, der Menge derer, welche wegen körperlicher Mängel zumWaffendienst nicht zugezogen werden können, vergesse nicht, daßauf dem Laude, wie in der Stadt, von Männern wie Frauendie Einflüsse der Kultur und Zivilisation und die menschlichenSchicksale in Gesundheit und Kraft ertragen werden sollen, underinnere sich, daß die Anforderung einer allgemein menschlichenBildung für alle Glieder einer Nation ohne Ausnahme gilt:und man wird nicht in Abrede stellen, daß die Veranstaltungenfür leiblich tüchtige wie für geistige Erziehung sich über alle Ge-