18 Ter Militnrkonflikt 1862-1863.
Ausgleichung zu erleichtern. Die Resolntion'weist diednrgeboteue Hand zurück; sie beantwortet den Vor-schlag zum Waffenstillstand mit einer Herausforderungzu schleuniger Fortsetzung des Streites. Die Regie-rung nimmt von dieser Thatsache Akt, ohne sich durchdieselbe in ihren Entschließungen zur Herstellung desEinvernehmens der verfassungsmäßigen Gewalten be-irren zu lassen. Sie wird die von ihr am 29. v. Al.gegebenen Zusagen innehalten, und befindet sich hin-sichts der regelmäßigen Vorlage der Etats in keinerprinzipiellen Meinungsverschiedenheit mit dem Hanse.Sie hat zuerst in Abweichung von dem 12jührigenUsus den Etat für 1863 zeitiger vorgelegt, dasselbefür 1864 in Aussicht gestellt und für die Zukunftzugesagt.
Die Streitfrage, welche uns beschäftigt, enthältzwei nicht notwendig zusammenhängende Momente:das der Militärorganisation und der Verfassungsfrageüber die Kompetenz der verschiedenen Staatsgewaltenbei Feststellung des Budgets. Die letztere wurde vor12 Jahren in und zwischen beiden Häusern und derRegierung verhandelt, ohne ausgetragen zu werden.Die Kammer ging schließlich über den der heutigenResolution analogen Antrag des Herrn Abgeordnetenfür Königsberg zur Tagesordnung über, und die Kroneberuhigte sich bei der Voraussetzung der Motive desArtikel VII. der Königlichen Botschaft vom 17. Ja-nuar 1850.
Dieselben lauten:
„Eine nähere Feststellung der Befugnisse der zweitenKammer und der Garantien, welcher das Land be-darf, um den regelmäßigen Fortgang der Regierung