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Bayern (Gosch. bis 1854).
Verhältnisse der Juden wenig Interesse n. wurdeam 7. Jnni vertagt, nachdem die Kammern nochdie Politik des Ministeriums durch Verwerfungder gegen dieselbe in der Kurhessischen, Holsteini-schen u, Deutschen Frage gestellten Anträge ge-billigt hatte. Dagegen nahmen die kirchlichenVerhältnisse, ähnlich wie in Baden, mehr n. mehrdie öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch; die imOctober 1850 zu Frcising versammelten bayeri-schen Brchöfe hatten ein gleiches Recht zu bean-spruchen beschlossen, wie es von denen der Ober-rheinischen Kirchenprovinz geschehen war, n. ver-langten in ihrer Denkschrift an den König vom20. Oct. betreffs der Freiheit der KatholischenKirche, sowol in Hinsicht ans ihre Regierung u.Verwaltung, als ans den Cnltns n. das ganzereligiöse Leben, eine durchgreifende Änderung desbisherigen Verhältnisses znm Staate. Doch ver-mochten sic nicht die gewünschten Erfolge zu er-ringen. Schon in der vorigen Landtagsdiät hatteder Cnltnsminister die Erklärung abgegeben, daßeine Änderung des Religionsodicts nur auf ver-fassungsmäßigem Wege zu bewirken sei; in derdiesjährigen Sitzung wurde die Angelegenheit so-zusagen von der Hand gewiesen. Auf der anderenSeite wurde den Dcntschkatholikcn u. Freien Ge-meinden die ihnen in den Jahren 1848 n. 1849gewährten Rechte entzogen und ihnen die Vor-nahme aller nur den gesetzlich anerkannten Reli-gionsgescllschasten zustehcndcn Handlungen unter-sagt. Inzwischen hatte auch die Besetzung Knr-hcsscns durch bayerisches Militär ihr Ende erreicht.In dem Pfälzer Anfrnhrproccß, welcher am 3. Märzeröffnet wurde und die Thätigkeit des Schwurge-richtshofcs von Zwcibrückcn das ganze Jahr 1851hindurch in Anspruch nahm, erfolgten viele Frei-sprechungen durch die Geschworenen, wie auch nach-her viele von den vernrthciltcn Soldaten von demKönig begnadigt wurden. Mit Österreich schloß B.einen am 3.Ang. ratificirtcn Vertrag wegen der ge-genseitigen Eisenbahnverbindung (München-Salz-burg, Nosenhcim-Bozen, Negensburg-Linz) ab. Am4. Oct. 1851 fand die erste Sitzung des neu zusani-mcngctretcnen Landtagcsstatt. BeidcKammern nah-men ein die freie Verfügung über das Waldcigen-thnm ans Gründen des Staatswohls beschränken-des Forstgesetz an und einigten sich noch bis znmSchluffe des Jahres über die Bewilligungen für dieEisenbahnbauten. Im neuen Jahre, 1852, wurdedas Budget bcrathen, das Finanzgesetz votirt n.von beiden Kammern ein Gesetz über die Districts-n. Landräthe angenommen. Auch das Gesetz, betr.den Uferschntz, fand seine Erledigung, u. ein Gesetz-entwurf, wonach das Recht der Ernennung desReichsrathspräsidcnten der Krone znrllckgegcbenwerden sollte, fand in der Kammer der Abgeord-neten Annahme. Gcsammtbeschlüsse kamen biszu Ende der Diät zu Stande über das Gcwerbc-stencrgcsctz, über das Postulat der Regierung zurEinführung der Gerichtsorganisation n. über dasGesetz gegen die gcwcibmäßige Zersplitterung derGrundstücke. Am 28. Mai fand die Schließungdes Landtages statt, und sämmtliche von der Re-gierung vorgelcgte Gesetze erhielten die königlicheBestätigung. Zufolge königlicher Entschließungvom 9. Juni wurde die Beeidigung des Heeres
auf die Verfassung aufgehoben n. ein neuer Dienst-eid für die Armee verfügt. Vom 1. Juli an tratder Deutsch-Österreichische Postvercin auch für B.in Kraft. Über B-s Thätigkeit bei den Zollver-einsverhandlnngen s. Zollverein n. Deutschland.Der bis gegen Mitte des Jahres in Ober-Frankenund der Pfalz herrschende Nothstand wurde mitErfolg bekämpft. Zur Förderung der Wissenschaf-ten waren Männer wie v. Licbig, Pfeufer, v. L>ie-bold u. A. für B. gewonnen worden, und unterdem 28. Nov. erfolgte die Stiftung des Bayeri-schen Maximiliansordens (s. d.) für Kunst undWissenschaft. Daneben ergriff die Regierung strengeMaßregeln gegen das Vereinswcsen n. die Presseu. wandte eine besondere Aufmerksamkeit den Ge-meinderathswahlcn, namentlich in der Pfalz, zu,indem allen irgendwie politisch oder persönlichMißliebigen, über 1000 an der Zahl, eine frühervon der Regierung nie beanspruchte Bestätigungversagt wurde. Die Auswanderung gewann einenbisher nicht gekannten Umfang. Mit Frankreichschloß B. am 10. Mai 1853 einen Telegraphcn-Vertrag. Mit der Schweiz kam am 2. Mai einVertrag über die Schifffahrt auf dem Bodenseezu Stande. Der nächste Landtag wurde am 26.Rov. durch den Prinzen Luitpold eröffnet. Vonden Regierungsvorlagen fanden Annahme: derGesetzentwurf über die Einleitung zum Bau derEisenbahn von München nach Freising u. Lands-hut znm Anschluß an die Regensburg-PassauerBahn, die Gesetze über die Erweiterung der Com-petcnz der Friedcnsgerichte in der Pfalz u. überEhrenkränknngen (durch welches diese dem Straf-rechte u. Strafproccß statt des Civilverfahrens über-wiesen werden sollten), wie über die Errichtungder Donaudampfschifffahrt. Dagegen erfuhr dasDisciplinargcsetz für Staatsdiener schon im Aus-schüsse wesentliche Änderungen. Durch Decret vom2. Fcbr. 1854 wurde der Landtag auf unbestimmteZeit vertagt. Als neue Gesetze erschienen die Ge-werbeordnung vom 17. Dec. 1853 n. die Ver-ordnung wegen Aufhebung des Wanderzwangesvon gleichem Datum. Eine Verfügung vom 22.Jan. war zur Erschwerung der Auswanderungbestimmt. Die Richtung der Regierung hinsicht-lich der auswärtigen Politik fand ihren besonde-ren Ausdruck auf dem Bamberger Ministertage,der am 25. Mai besonders wegen Berathnng überdie Stellung der deutschen Mittelstaaten zu derpreußisch-österreichischen Convention vom 20. Aprilznsainmcntrat (s. n. Deutschland). Die kirchlichenStreitigkeiten fanden einen neuen Ausdruck in deram 25. Juli von den bayerischen Bischöfen ab-gchaltcnen Conferenz zu Augsburg, auf welcherman sich zu der Erklärung an das Ministeriumeinigte, daß die in Beziehung auf Religion undkirchliche Gesellschaften bestehenden Bestimmungen(Concvrdat von 1817, Edict von 1818) die Rechteder Katholischen Kirche in B. verletzten, iiamenr-lich seien dahin zu rechnen die Bestimmungen überVeröffentlichung u. Vollzug von Gesetzen u. An-ordnungen der Kirchengewalt, über Festsetzung n.Behandlung der Gegenstände weltlicher n. gemisch-ter Natur, bei denen der Staatsgewalt theils eineausschließliche, theils eine concnrrirende Gesetzgeb-ung n. Gerichtsbarkeit vindicirt wird, über Ber-