Druckschrift 
4 (1891)
Entstehung
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einzeln und genossenschaftlich, nach Entwickelung ihrer persön-lichen und ihrer sachlichen Interessen, befinden sich darum schon denn die Entwickelung setzt das Streben voraus und ist seinenotwendige Folge in der Entwickelung, in ihnen lebt dasBewußtsein des Rechts der freien Entwickelung, sie trachtennach der Wegräumung hemmender Schranken, erforschen die Mittelzur Förderung der Entfaltung, ergreifen sie nach getroffener Ent-scheidung und erheben den Anspruch, in dieser Thätigkeit nachfreier Selbstbestimmung nicht gestört zu werden.

Nach meiner Auffassung ist dieses der innere Charakterunserer Zeit der Trieb nach freier Thätigkeit und Entwicke-lung infolge des subjektiven Rechts der Selbstbestimmung, welcheselbstverständlich wie die Staatsgesellschaft in der Anwendungdes Selbstbestimmungsrechts an der Verfassung ihre Schrankehat an den Rechten anderer, überhaupt an dem Sittengesetzeihre Grenze findet.

Für diesen Zeitcharakter die Jugend vorzubereiten, sie dieserEigentümlichkeit gemäß zu erziehen und zu bilden, ist, obigemGrundsätze zufolge, die Aufgabe jeder Schule, welche für dasLeben bilden will. Des erziehenden Lehrers Zweck und Ziel istdaher die Entwickelung des Zöglings und Schülers, ist die denin der Menschennatur liegenden Gesetzen entsprechende freie Ent-wickelung, hinauf bis zur Befähigung zu freier Selbstbestimmung.Den Gesetzen dieser Entwickelung nachzuspüren ist daher einebleibende Aufgabe für den Erzieher, selbstverständlich der innerenEntwickelung. Es kommt daher darauf an, alle Vorkehrungen,Maßregeln, Anregungen und Mittel diesem Zweck entsprechendanzuwenden, die Lehr- und Bildungsstoffe danach auszuwählen,jeden den Zweck hemmenden Lehrstoff aus der Schule zu ver-bannen, die Methode dem Zwecke entsprechend einzurichten, durchalles und jedes hen Schüler zur inneren Entwickelung anznregen,ihn zu freier und freudiger Thätigkeit zu bestimmeu, ihm durchÜbung und Freude an dem Erfolge die Selbstthätigkeit eigenund lieb zu machen, mit einem Worte: seiner Natur den Ent-wickelungsprozeß einzuverleiben, so, daß derselbe das innereWesen, die Eigentümlichkeit, den Charakter desselben ausmacht,

Diesterweg, Ausgsw. Schriften. 2. Ausl. IV. 25