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durch welchen das Leben der Menschen gesichert und gefördertwerden soll.
Eine G e m e i n d e - oder K o m m u n a l s ch u l e, in dein Sinne,daß die Kinder einer bürgerlichen Gemeinde für die Zwecke der-selben erzogen werden sollen — ein Gedanke dieser Art wirdnirgends aufkommen; eure Gemeinde ist nichts als die Form desLebens nahe znsammenwohnender Menschen. Diese Form hat,wie alles andere, den Lebenszwecken zu dienen. Das Leben derMenschen, das menschliche Leben ist der Zweck des Lebens. Ihmzn dienen ist der Zweck des Gemeinde-, wie des Kirchen- undStaatsverbandes.
Die Schule hat die Aufgabe der Bildung des Menschen.In dein Grade, in welchem sie diese Aufgabe löst und erfüllt, indemselben Grade genügt sie den Anforderungen der bürgerlichenGemeinde, der Kirche, des Staats. Möge sie nun von derStaatsbehörde, oder von der Kirche, oder von dein Gemeinde-vorstande gestiftet und unterhalten werden: davon darf ihr inneresWesen nicht abhängeu; es müßte denn die Karikatur einer Volks-schule beabsichtigt sein. Die vielfach aufgeworfene Frage, obStaats- oder Kommunalschule, hat daher, was den Zweck unddie innere Organisation der Schule betrifft, keinen Sinn.
In einem wohlgeordneten (demokratischen Staate geht dieAnregung zur Errichtung und Einrichtung der Schule von denMitgliedern der Gemeinde (der Schulsozietät) aus; sie stelltdie betreffenden Anträge, welche von der dazu angeordueten Be-hörde geprüft und bestätigt werden. Gleichviel nun, ob dieMittel zur Erhaltung der Schule direkt von der (Schul-) Ge-meinde, oder indirekt aus der allgemeineren Kasse (der Staats-kasse) aufgebracht werden: das entscheidet nicht über das Wesender Schule. Der Gegensatz von Kommunal- und Staatsschuleist in diesem Sinne ein gemachter, kein in dem Wesen der Sachebegründeter. Die Frage: ob das eine oder das andere? hatdaher insofern keinen Sinn. Die Volksschule hat einen selb-ständigen, allgemeinen Zweck: Bildung, Menschenbildung. Siegeht von den: Volke aus und gehört dem Volke. Über sie habenzuoberst diejenigen zu verfügen, welche sie errichten: die Mit-