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Standpunkte die Angelegenheiten des Staates beurteilen lind sichvon diesem Urteil leiten lassen. Daß die katholischen Angelegen-heiten gedeihen, mag ihr Interesse sein, ist es aber nicht desStaates; es ist partikularistisch, ja sogar separatistisch, folglichverwerflich.
Die Interessen der praktischen Korporationen berühren denGesamtstaat, alle Bewohner. Daß gute Schuhe fabriziert, ge-sundes Brot gebacken wird, kommt allen Bewohnern zu gute;die katholischen Interessen berühren nur einen Teil der Bewohner,ja, sie sind nicht einmal neutral, sondern beschädigen andere.Folglich gehören sie nicht vor die Landesvertretung, und die-jenigen, die sie allem übrigen überordnen, gehören nicht in die-selbe hinein.
(Ob solches auch von protestantischen Geistlichen gilt, über-lasse ich dem Urteil der Leser.)
Hiermit schließe ich diese Bemerkungen. Für mehrgebe ich sie nicht aus. Es war nur darum zu thun, den Leserzu dem Bilde einer dnrchgeführten Organisation zu veranlassen;zunächst des Schulwesens. Zur Verallgemeinerung der Ansichtkamen die Bemerkungen über die Organisation der volksvertreten-den Korporation hinzu. Das ihr zu Grund zu legende Prinzipist nach meiner Auffassung kein anderes als dieses: die Korporation,welcher die hohe Aufgabe gestellt wird, die gesamte Nation einesStaates und den Staat selbst zu vertreten, muß das Wesen unddie Eigentümlichkeit seiner Bewohner in konzentrierter Formdarstellen; die Landesvertretung muß ein getreues Abbild desStaates, ein Mikrokosmus des Makrokosmus sein; deshalb müssenalle im Staate thätigen Faktoren in ihr ihre Repräsentantenhaben. Das ist wirkliche, der Natur des betreffendenStaates entsprechende, reale Organisation.
Danach ist auch die allgemeine Volksschule konform derBeschaffenheit und Eigentümlichkeit des Staates und aller seinerBewohner einzurichten.