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Die Gefahr ist da; sie ist durch neuere Edikte hereingebrochen,mich durch einige Konzessionen, zu welchen man sich hat verstehenmüssen, nicht beseitigt worden. Ich will auf ein Beispiel auf-merksam machen; es ist das stärkste nicht.
Die amtliche Verfügung, die ich im Sinne habe (um hieranderer, ähnlicher Verordnungen — und wie gerne! — nicht zugedenken!), rührt von dem K. Konsistorium in Stuttgart herund ist verbindlich für sämtliche Volksschulen Württembergs.
Ich will, um das Mögliche zu thun, nicht verkennen, son-dern zugeben, daß die Verfügung, welche den religiösenBl emorierstoff vorschreibt, mit Umsicht getroffen worden. DerStoff wird auf die einzelnen Schuljahre verteilt; was in jedemJahre, im Sommer, wie im Winter, geleistet werden soll, wirdvorgeschrieben. Dabei ist darauf Bedacht genommen, daß zurechter Zeit wiederholt und nicht wieder vergessen wird, was dieKinder einmal gelernt haben, daß somit die unverzeihlicheSünde des Vergessens bis zum völligen Verschwinden dessen, wasden armen Kindern oft so unsägliche Mühe gemacht, ja oft zahl-los bittere Stunden verursacht hat, nicht wieder vorkommt.
Aber des Memorierstoffs ist zu viel.
Am Ende der Schulzeit soll das Kind (Knabe und Mädchen)397 Sprüche, 382 Verse des Gesangbuches, 75 Fragen (undAntworten) des Katechismus und 76 Fragen (und Antworten)des Konfirmationsbüchleins fertig auswendig wissen.
Ich glaube — bei unverdrossener Anstrengung des Lehrersin betreff vieler, vielleicht der meisten Kinder, wenn sie die Schuleregelmäßig besuchen — an die Möglichkeit dieser Leistung. Aberdie Pädagogik hat doch ihre ernsten Bedenken dagegen.
1. Die Leistung wird von jedem Schulkinde verlangt, für„fähigere" wird auf eine Vermehrung hingewiesen. Diehöhere Leistung wird anerkannt; es wird Lehrer geben,die sich dieselbe als verdienstlich anschreiben, und eswird an dergleichen Schulinspektoren nicht fehlen.
Ich halte es nicht für möglich, daß jedes Kind ohneSchaden seiner Geistesentwickelung das alles lernenkönne. Ich halte die betonte Wertlegung des höheren