Druckschrift 
4 (1891)
Entstehung
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herrschung der Menschen durch sie, ab. Damit ist man zwarnoch nicht ins Fortschreiten eingetreten, aber die unerläßlicheBedingung zu demselben ist geschaffen. Wer daher dieAutorität an die Spitze stellt, ist der prinzipielle, selbst-bewußte Feind der Entwickelung und des Fortschritts, ist dergeborne Ilmkehrer und Reaktionär.

7. Kommt endlich die Rede auch auf die Autorität des Lehrersin der Schule, so haben wir darüber folgende Grundsätzeauszusprechen:

a) Die oberste Autorität ist das Gesetz, die festgestellte Ord-nung, welcher auch der Lehrer unterworfen ist. DerLehrer ist der Verkündiger, der Ausleger, der Anwenderdes Gesetzes, der objektiven Autorität.

b) Die oberste Pflicht des Schülers ist der Gehorsamgegen dieselbe, welcher im Notfälle erzwungenwird. Ohne strengen Gehorsam ist keine tüchtige Cha-rakterbildung das höchste Ziel der Erziehungmöglich.

o) Durch persönliche Tüchtigkeit im Wissen und Denken,wie im Wollen und Handeln und in pädagogisch-didak-tischer Virtuosität u. s. w. wird der Lehrer dem Schülereine persönliche (subjektive) Autorität. Er legt esdarauf nicht an*; aber als naturgemäße Folge ist siegut. Ohne die genannten Eigenschaften ist das Be-streben nach subjektiver Autorität eitel und vergeblich.Die objektive Autorität muß aber unter allen Um-ständen aufrecht erhalten werden. Dieselbe ist jedochnicht Zweck, sondern Mittel, Erziehungsmittel fürSchule und Leben, und zwar ein so notwendiges unddringliches, daß der Lehrer mit Goethe sprechen darf:Ich will lieber eine Ungerechtigkeit begehen, als Un-ordnung dulden."

*Je mehr einer darnach strebt, durch Gewalt auf andere zu wirken,desto deutlicher zeigt er, daß er Vernunft und Liebe, wodurch allein derMensch gelenkt werden soll, nicht anzuwenden weiß."

Schlei ermacher.