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Menschen, d. h. nicht die Bescheidenheit nnd Demut undmit ihnen nicht das Gefühl, auch etwas Tüchtiges werde»zu können, rauben wollen. „Entweder große Menschenoder große Zwecke muß der Mensch vor sich haben, sonstvergehen seine Kräfte, wie dem Magnet die seinigen, wenner lange nicht nach den rechten Weltecken gelegen."
2. Die Gewöhnung an passiven Gehorsam, an blinde Unter-würfigkeit gegen die Befehle der Oberen, kurz an Autorität,ist eine treffliche Schule für den Despotismus gegen Unter-gebene und für den Knechtssinn vor Gebietern.
Der Vorhof zu diesem „Glüubigmachen" ist nichts anderesals das Du mm machen.
3. Nicht die Personen sind das Höchste, sondern die objektivgültigen, aus der richtigen, gesetzmäßigen Quelle stammendenGesetze, subjektiv die Pflicht, Summa die Vernunft. Beijenen darf man daher nicht stehen bleiben, sondern mußüber sie (die Personen) hinaus ans die Gesetze und die Ideeder Pflicht Hinweisen. Diese sind für den vernünftigenMenschen die Autoritäten, welchen auch die Personen unter-worfen oder unterstellt sind. Die Vernunft fordert dieses,die Gesetze des Staats sollen regieren, große Regenten er-klären sich auch an sie gebunden, «tat pro ratious volunta«ist der Grundsatz der Tyrannen, die Vernunft soll herrschen— im Leben wie in der Gesinnung und im Verhalten desIndividuums.
4. Wer es auf nichts Höheres anlegt als auf Gehorsam gegenAutoritäten, bleibt bei legalemLaudeln stehen, statt auf sitt-lich-freie That zu dringen. Die legale (äußerlich gesetz-mäßige) Handlung verhält sich ^zu sittlicher Gesinnung undThat wie der Gehorsam auf Autorität zu sittlich-freier Selbst-bestimmung, welche das Ziel der Erziehung ist. Die bloßeGesetzlichkeit ist sittliche Knechtschaft. Wohin jene führt, zeigtChina in lehrreichem Exempel. Das chinesische Volk ist da-durch, daß höhere Antriebe nicht in Bewegung gesetzt wurden,das servilste und kriechendste aller Völker geworden. Der Ge-horsam gegen äußere (gegebene) Gesetze darf nichts weiter