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wieder verdrängt hat, so daß seit der Zeit unser Vaterland in zweiHalsten, eine protestantische und eine katholische, zerfällt und dasunermeßliche Unglück über es verhängt hat, der Einheit zu ent-behren. Durch die Einheit in protestantischen Gesinnungen wäredie nationale Einheit kein Traum geblieben, sondern Wahrheit,beglückende Realität geworden, und all das Unheil, von welchemdie deutsche Nation durch den dreißigjährigen Krieg, die nach-folgenden Bürgerkriege und die Zerrissenheit heimgesucht wordenist, wäre ihr erspart worden. Total und unbedingt kann nurder Protestant an Deutschland, an deutscher Einheit und Krafthängen; der Römling steht jederzeit mit einem Fuße außerhalbdes Vaterlaudes, und es kann jeden Augenblick dahin kommendaß er sich versucht fühle, sich gegen die Interessen des Vater-landes zu erklären. Das Hineinragen eines auf der Autoritätruhenden, dem Geiste der deutschen Nationalität heterogenenGlaubenssystems schwächt die nationale Gesinnung derjenigen, dieihm anhangen, schwächt das ganze Vaterland. Die Zukunft desVaterlandes, die nationale Einheit desselben ruht daher auf derAusbreitung des protestantischen Geistes. Keine Art von Frei-heit nämlich kann ohne die andern Arten bestehen, jede setzt dieandere voraus, die religiöse — die politische und die bürgerliche,die bürgerliche — die religiöse und politische, die politische —die bürgerliche und die religiöse.
Ist die Religion nicht frei; kann der einzelne Mensch dieReligion nicht frei wählen; wird er in religiöser Beziehung voneiner Gewalt bedrückt: so steht dieser Gewalt entweder selbst dassouveräne Recht zu, den Bürger zu bedrücken, und sie ist dannpolitisch-religiös, oder sie bedarf von seiten der politischen Ge-walt der Unterstützung; in jedem dieser Fälle inangell es mitder religiösen Freiheit an der politischen. Und ebenso erzeugtdie religiöse Unfreiheit von selbst die bürgerliche. Wer sich ininnern Angelegenheiten nicht frei bestimmen kann, vermag es nochweniger in äußerlichen. Die freie Arbeit und die energischeThätigkeit gedeihen nur in religiös-freien Zuständen.
Dasselbe begreift sich leicht vom zweiten Satze. Die bürger-liche Freiheit setzt die religiöse und die politische voraus. Daserste deuteten wir eben schon an. Das zweite folgt daraus, daß