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2. Jedes Kind ist ein Individuum, d. h. im allgemeinenein Mensch, oder geboren mit den allgemein-menschlichen An-lagen, aber in einer eigentümlichen, nur ihm zukommenden Be-schaffenheit.
3. Wie die Anlagen zur Intelligenz oder zum geistigen Leben,sind die Anlagen zum Gemütsleben, wie zum Handeln verschieden.Das eine Kind wird eher oder leichter verständig als das andere,in dein einen entwickelt sich leichter als in dem andern die sittlicheBeschaffenheit, die religiöse Richtung u. s. w. In der Regelwerden die Kinder in den letzten Beziehungen so, wie sie erzogenwerden.
4. Auch bei der besten Erziehung bleibt das Kind ein mangel-haftes Wesen, es entstehen Neigungen und Triebe, Vorstellungenund Handlungen, welche mit den reinen Gesetzen der Sittlichkeitund der Frömmigkeit nicht immer übereinstimmen; auch an dembesten Kinde bleibt manches zu wünschen übrig u. s. w.
5. Die Überzeugung von dem Vorhandensein der Fehlerund Mängel, nämlich der einzelnen, deren sich das Kind schuldiggemacht hat, läßt ,sich in seinem Bewußtsein Hervorrufen, mankann es davon überzeugen.
6. Das Kind erkennt sich selbst dadurch als ein mangel-haftes Wesen, und nicht allzuschwer ist in dem gut geleitetenKinde von diesem Schritte der folgende vorzubereiten: der Schrittzu dem Entschlüsse, den fehlerhaften Neigungen entgegenzuwirken,das Mangelhafte in sich zu unterdrücken.
7. Dieses erkennt das Kind als seine Pflicht. Pflicht istdas, was wir sollen, folglich auch können. Das Kind zweifeltkeinen Augenblick daran, daß es das Gute, sobald es dasselbeerkannt hat, wollen, das Böse lassen könne. Dieses Gefühl oderBewußtsein braucht der Erzieher nur zu erhalten, es ist da, nndden guten Willen zu stärken.
8. Derselbe stellt daher dem Kinde mit Recht die Aufgabedes sittlichen Strebens, die Pflicht der Bekämpfung entgegen-gesetzter Richtungen, der aus menschlich noch schwachen Neigungenstammenden Versuchung.
9. Gelingt ihm dieses nicht oder fehlt es in seiner Pflicht,