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1 (1821)
Entstehung
Seite
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das Ganze bei dem Allen gewonnen hat, mag jederUnbefangene aus der Erfahrung beurtheilen. Das In-dividuum ward dabei in dem freien Gebrauche seinerThätigkcit, in der Ausübung seiner angcbornen Kräfteund Fähigkeiten, beschränkt. Zwar muß jeder Staats-bürger eine solche Beschränkung sich gefallen lassen, soweit die höheren Zwecke des Staatsvcrbandctz sic fodern,das heißt, so weit öffentliche Sicherheit, Sorge für Le-ben, Gesundheit, Treue nnd Glauben und Sittlichkeit eserheischt. Ob aber in dem Wesen des Staates liegeweiter zu gehen und diese Beschränkung auch auf gleich-giltige oder doch dem Allgemeinen unschädliche Handlun-gen auszudehnen, dürfte mehr als zweifelhaft seyn.

Möge es nun diese rechtliche Ansicht der Sache ge-wesen seyn, oder die Ucberzcugung, daß die Nazion inder Kultur zu weit vorgerückt scy, um einer solchen Vor-mundschaft noch zu bedürfen, oder endlich das Bewußt?seyn, daß mehr als menschliche Weisheit dazu gehöre,sic mit Erfolg durchzuführen: genug, das System desViel-Regierens ward in neueren Zeiten,, wie in vielenanderen Staaten so auch in dem mistigen, verlassen, inder festen Erwartung, daß die freie Thatigkcit der Ein-zelnen , trotz mancher ffebelstände die sie veranlassen dürf-te, doch zu einem weit gedeihlicherem Resultate führenwerde, als die, wenn auch gut gemeinte, doch wegenmangelnder Kcnntniß der unzähligen individuellen Ver-hältnisse meistens kraftlose Leitung des Gewerbes von ei-nem oberen Standpunkte herab.

Allgemeine Maßregeln der Regierung finden selten un-getheilten Beifall. Die Gcwerbefrcihcit durfte ihn um soweniger erwarten, als Viele dadurch ihre altherkömmlichen,wenn gleich in der Entstehung misbräuchlichcn Vorrechteeinbüßten. Aber nicht unter dieser Klaffe allein, auch un-ter derjenigen, zu deren Northeil die Maßregel zunächst ab-zweckte / .unter der konsumjrenden fanden sich die Tadler inMenge, selbst in den aufgeklärteren Ständen; unh es kannals merkwürdiger Beitrag zur Geschichte moralischer Wider-sprüche dienen, daß in einer Zeit, wo Manche der Freiheitgar nicht genug bekommen können, eine Regierung getadeltwird, die Fesseln menschlicher Thatigkcit gelöst zu haben*).

*) Gegenbemerkung des Herausgebers,

Zwischen Freiheit und Freiheit ist ein Unterschied, und zwarzwischen gewerblicher Freiheit und bürgerlicher ein sh großer.