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1 (1821)
Entstehung
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statistischen und andern (nicht offiziellen) Beilagen ent-'halte». Wahrscheinlich ist es ein höherer Staatsbeamter,der hier mit Würde, Umsicht und Gewandtheit, würdigdes Gegenstandes, als Verthcidigcr der Gewcrbefrcihcitauftritt, und unleugbar viele einseitige Ansichten, vieleverkehrte Einwürfe unberufener oder von höchst beschrank-ten Standpunkten ausgehender Gegner der Gewcrbefrci-heit widerlegt. In wiefern aber durch seine Beweisfüh-rung die Hauptfrage zuin Vorthcil der Gewerbcfrcihcitentschieden worden, müssen wir unbedingt bezweifeln.

Der Standpunkt des Herrn Verfassers ist osfcnbarnicht der objektive durch die Natur der Sache selbst an-gegebene, sondern nur ein sehr relativer, und man könntenöthigenfalls von jenem aus alles dasjenige zugcbcn,was "der Vf. von seinem Standpunkt aus für die Ge-werbcfreiheit anführt, ohne seine nachthcilige Ansicht vondieser im geringsten zu andern. Wir brauchen nur auf-merksam darauf zu machen, wie in der Argumentaziondes Vf. überall eine Ansicht vorherrscht, die die innrcSelbständigkeit und Bildungökraft des bürgerlichen Lebensverkennt, die dieselbe zum Mittel sogenannter Staats-(vielmehr Verwaltungs-) Zwecke macht, und die der Ge-werbefreiheit nur den Gewerbczwang einer von obenhcrabgchendcn «Ltaatskontrolle gcgenüberzustcllen vermag.Dieses weiter »achzuweisen und die ganze Argumentaziondes Vf. mit derjenigen Ausführlichkeit zu verfolgen undzu beleuchten, die sie verdient, fehlt es uns leider anZeit und Muße, und wir müßen uns daher auf einzelneallgemeine Gegenbemerkungen beschränken. Was die vondem Vf. angeführten empirischen Beobachtungen undstatistischen Data anbetrifft, so konnte cs uns in unsrerLage und von unserm Standpunkt aus freilich auch sonstnicht einfallen, solche einer Prüfung zu unterwerfen,und wir müßen dies andern durch ihre Stellung imStaate mehr dazu geeigneten Männern überlassen; nurkönnen wir uns der Bemerkung nicht enthalten, daßbei allen Beobachtungen cs einer eignen Kritik bedarf,um dasjenige auszuscheidcn, waS der vielleicht einseitigeStandpunkt, oder die eigne vielleicht vorgefaßte Ansicht desBeobachters in sie hineingetragen. Die Gewcrbcfreiheitinsbesondre will in ihren Folgen nicht von oben herab,sondern von unten herauf beobachtet werden, undunter allen möglichen möchte daher der Standpunkt deshöhern in den Ministerien und in der Hauptstadt angc-