sollender Teilsysteme und subjektiver Ansichten, sondernvon ihrem rechten und neiiürlichen Slandpunkie uns sicbeschauet.
H. Schultz.
XIV.
Okffmlliche Bitte, Taxweftn betreffend.
(Au Nro. LI!)
eS. Nro, Zü. S. 8ZI. d. R,'. W. Aiiz.t
Auf die in Nro. Xll. von dein Herrn Herausgeberzugcsichcrte Rechtfertigung des LarwcsenS in rechtlicherund politischer Beziehung, von einem höhen, allge-meinen Gesichtspunkte aus, behalten wir uns vor, künf-tig zurückzukommen. Es wird sich dann naher ergeben,in wiefern die Hauptansicht, so ihr zum Grunde gelegen,von uns erfaßt worden, oder nicht, und ob sic in sichselbst zu widerlegen gewesen.
Was wir hier vorläufig zu bedenken geben, betrifftzunächst die am a. O.,beliebte Aittheilung von Lhatsachen,unlaugbaren Ersah, ungssatzen und respektive» Beweisen,zu deren Feststellung uns leider alle Hülfsmittel abgehen.Diese Feststellung aber bedingt jede weitere Einlassung noth-wcndig, und nvir ersuchen daher die betreffenden Behördeneben so ergebenst, als-dringcnd, die Resultate ihrer, gefäl-ligst zu veranlassenden, /lsc/r<src/rs(etwa durch Vas Mediumder Staatszeitung) um so vielmehr der Leffentlichkeit zuübergeben, als sie erwiesenen Falles naher oder entfernterirgend ein Vorwurf treffen würde. Wir werden solchesdankvoll anerkennen, und demnächst die nähere Einlassungnü-.t verweigern.
Was uns bis beute von ö-,gleichen Mitthcilungen zu-gegangcn, ermangelt eines S -lüffels zur Verständigungder .A-ch-ungssätzc mit derch -'hr-atzen einer abstrakten The-