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1 (1821)
Entstehung
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in den Zeiten der Zunftverfassung, wo die betreffendenWcchselverhaltnisse und Interessen als wirkliche moralischePersonen auftratcn, noch leichter. Von der einen Seitestand der Verkäufer, die Zunft die sich der Taxe unter-werfen sollte, als moralische Person, von der andernder Käufer, das Gemeinde-Publikum in seinen Repräsen-tanten (dem Gcmcindcrath), und zwischen beiden vermit-telnd die Reprasentazion des Ganzen, die Verwaltungs-behörde und die höhere Gemeinde-Reprasentazion. Sowurden die Taren eine Art Licferungskontrakt, wenn Sicwollen. Aber auch späterhin, wo sie fast ausschließendvon der Polizeibehörde bestimmt wurden, lag nie etwasUnrechtmäßiges in ihnen, da keiner ein Gewerbe antratund Bürger einer Gemeinde wurde, ohne zu wissen,welchen Bedingungen er sich unterwerfen mußte. ImGegentheil aber ist cs höchst ungerecht, den Gemeindendas Recht nehmen zu wollen, diejenigen Bedingungen zubestimmen, unter welchen ihre Bürger der Vorthoile desGcmeindevcrbandcs genießen sollen, und unter welchensich ein Jeder in der Gemeinde aufnehmen lassen oderaus ihr herausblciben kann. Aber so ist unser ganzesmodernes Freihcitswescn, eine Vernichtung des Rechtsund der Selbstständigkeit freier Gemeinden, dieser einzi-gen Grundlagen wahrer Freiheit, um an deren Stellendie despotische Herrschaft abstrakter Zeitsysteme, einewahre FreihcitSdespotie möchte man es nennen, zusetzen.

Uebrigcns konnten der Natur der Sache nach dieTaren nie ein Marimum, sondern stets nur ein Mittleresbezwecken. Ware cs nicht im höchsten Grade thörigt ge-wesen, den in und durch die Zünfte vereinigten Verkäu-fern ein Marimum festsctzcn zu wollen, da man vonvorn herein überzeugt scyn konnte, dies Marimum werdeauch ihr Minimum (Niedrigstes) scyn?! Und wie hatte große Schwierigkeit haben können, ein solches Mediumin der Taxe festzusetzcn, da die einem Jeden bekannten