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1 (1821)
Entstehung
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leistet aber nicht der hohe oder niedere Preis desselben-sondern einzig und allein die mcdizinalpolizciliche KontrolleGewahr. Daß aus den Mindcrpreisen den Gewerbsgcnos-scn Nachthcil erwachse (besser ein L-ucrum co^r-os), liegtin der Natur der Sache, und kann kein Argument gegendie Willfährigkeit des Mannes leihen. UeberdicS Huijursruo ntitur, Osmillera lsestir.

Es hatte nur sehr geringer Umsicht bedurft. Ihnendie Anfrage, falls es damit ein Ernst gewesen, zu erspa-ren. Denn nennen Sic mir den Arzt, der in einer klei-nen Stadt seine ärztliche Wirksamkeit nach der Medizinal-Tare zu Geldc anschlagt. Die Beispiele wurden befremden.

Hartmann v o m Rhei n.

III.

Uebcr die

Apotheker-Taxe und über Taxwesen überhaupt,

in bcson der er Beziehung zu der Anfrage Seite i.

(S. Nroe 14. S. 2yyZ02. d. Nb. W. Anz.>

Die beiden Beantwortungen der Anfrage in Nro. yZ.v. I.), den Verkauf in den Apotheken betreffend, welcheman in Nro. 4. findet, mußten allerdings durch ihre Ne-bcncinandcrstellung befremden, da beide, von ganz ver-schiedenen Gesichtspunkten ausgehend, zu eben so verschie-denen Resultaten führen.

Wenn uns dort die Analogie der übrigen Medizinal-personcn geleitet; so wollen wir hier nun nachholen, wiedie gesetzlichen Bestimmungen die bcsondcrn Verhältnisseder Apotheker ganz eigcnthümlich gestaltet.

Das königl. Medizinal-Edikt st. st. 27. Sept. 1725.bestimmte S. 27. §. Z. von den Apothekern, daß dieseinsonderheit die, auf Rezepten vcrordncten Medika-mente jedesmal bei 25 Thlr. fiskalischer Strafe we-der über, noch unter der Apothekertarc. verkaufensollen.^