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Ich war 1820 und 21 in Ilerlin und schrieb über dieGesetzgebung des Königs und die Verwaltung des Fürstenvon Hardenberg.
Ich war damals der Meinung: ,,Dass eine Reichsverfas-
„sung so scvn müsse, wie die von Raiern und Baden, und„dass bei der Bewilligung der Abgaben, wenn die Mehrheit„der Reichsherren und die Mehrheit der Deputirten einig„wären, so könnte der König nur das Gesetz voll-ziehen, ohne etwas daran zu andern.“
Im Januar 1822 ging ich als Geschworner nach Cleve.Der Appellationsrath Schmitz war Präsident. Im April solltedie Assise in Trier beginnen, wo Fonk angeklagt war, undes sollte entschieden werden, ob Fonk unschuldig an derErmordung von Coenen wäre oder nicht.
Der Präsident Schmitz glaubte, dass er unschuldig wäre.
Ich ging Anfangs April nach Trier, wohnte daselbst denVerhandlungen bei, die beinahe 2 Monate dauerten.
Fonk wurde zum Tode verurlheilt. Denn nach fran-zösischen Gesetzen, die wir hier noch haben, sprechen 8den Tod aus, wenn auch 4 ihn begnadigen.
Die französischen Gesetze sind blutdürs-tig. In Nordamerika sprechen, wenn 9 ihn verdammenund 3 ihn freisprechen, den Angeklagten frei. Fonk wärefreigesprochen nach Amerikanischen Grundsätzen.
Ich war aber der Meinung, dass, als Coenen des Abendsvon Hahnenbein weg ging, er sich in den Rhein gestürzthabe, bei einem Anfalle von Melancholie. Denn Coenen w r artrübsinnig.
Der jetzige Justizminister Herr v. Ilamptz hielt ihnebenfalls für unschuldig. Ebenso der Staatsrath Danielsund viele andere, so dass man sagen kann: Dass mehrals die llälfle von der Unschuld von Fonk über-zeugt waren.