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Die Staats-Verfassungen Deutschlands
Entstehung
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Die Stände berathen sich tind fordern vom Minister jedeArt Aufklärung, welche die Minister gehen können. Wenndie Kammer der Reichsherren diesen Gesetzentwurf gesehenhat, so geht er an die Kammer der Deputirten der Gemei-nen. Und wenn auch diese ihn gesehen, so geht er an denKönig zurück.

Der König gibt dann das Gesetz, und zwar nachs c i n e m W o h 1 g e f a 11 e n.

Er braucht sich weder an die Mehrheit der Reichsher-ren , noch an die Mehrheit der Kammer der Deputirten an-zuschliessen. Es ist genug, wenn es heisst:Nach An-hörung der Kammer der Ileichsherren und derDeputirten der Gemeine n.

Alles andere ist sein Königliches Wohlgefallen.

34 .

Wie ich auf diese Idee gekommen bin.

Ich bin auf diese Idee hauptsächlich durch Frankreichgekommen, und dann durch die constitutioneilen StaatenBaiern, Baden, Würtenberg, Ilanover u. s. w.

In Frankreich fing man die Revolution an, weil es fürden gemeinen Mann unerträglich war, 600 Mill. Franks auf-zubringen.

Man hat also das repräsentative System, vermöge dessenkein Heller aus der Tasche des steuerpflichtigen Bürgers fal-len kann, ohne dass er weis warum.

Nach 40 Jahren, ungeachtet immer das repräsentativeSystem aufrecht erhalten wurde, ging das Budget auf 1175Mill. Franks.

Und 600 Mill. waren es, wo vor 40 Jahren die Revolu-tion anfing, weil man sagte, dass sie es nicht mehr aufbrin-gen könnte.