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In Monarchien sind die Hechte ungleich und nur Einerkann herrschen.
Allein dieses ist beschränkt.
Wenn der Herrscher abtritt, so tritt der Kronprinz anseine Stelle, und er kann sie nicht einem aus dem Volkegeben.
Das sind die Hechte des Landes in einer Mo-na r c h i e.
8 .
Das Domain des Königlichen Hauses.
Der König hat seine Domainen von seinen Vorväterngeerbt, nä'mlich von den Grafen von Zollern. Er ererbt sienach dem Rechte der Erstgeburt.
Dieses Domain kann er nicht vernussern noch beschwe-ren, denn dass ist gegen die Gesetze des regierenden Hauses.
Als nach dem unglücklichen Kriege von 1S06 der Königsein Domain beschwerte, so mussten dies alle Prinzen desKöniglichen Hauses unterzeichnen, dass sie damit zufriedenwären. Ohne dieses hätte es keine Kraft gehabt.
9.
Grösse desselben.
Ungeachtet der König von seinem Domain verkauft hat,so besitzt er doch noch 7 Mill. jährlicher Renten.
Diese Angabe rührt von dem Minister Freiherrn vonStein her.
Es ist kein Land, was ein solches Domain hat, wiePreussen.
Es hat seit dem Jahre 1417 bis zum Jahre 1833 also in416 Jahren 11 Churfürsten mul 5 Könige gehabt, und fastalle waren zum Herrscher geboren.