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Samtätsweseii in: Knege.
solche Leichtkrauke, die in kürzester Frist geheilt ihrenTruppeutheilcn wieder zugcführt werden können,werden nicht evacuirt. Für die ordnungsmäßigeReihenfolge in der Entleerung der Lazarethe sorgendieFeldlazarcthdirectoren bezüglich derdenEtappcn-Jnspectionen unterstellten Lazarethe, die Corpsgene-ralärztc in Len dein Generalcommando unterstehen-den Lazarethen. Für die Leitung der'Transportesorgt bei jeder Etappen-Inspektion die Kranken-transport-Commission, aus 1 Chefarzt, 2 Stabs- u.4 Assistenzärzten, sowie mehreren Lazarethgchilscnund Krankenwärtern bestehend, welche sich bezüglichder heranzuziehenden Sanitäts- u. Krankenzüge mitder betreffenden Militär-Eisenbahndirection in Ver-bindung zu setzen hat. Die Sauitätszüge thcilensich in Üazareth-n.Hilfslazarethzüge. Die Ersterenführen nur Wagen mit sich, die zu dem Sanitäts-zweck bes. vorbereitet sind, die Wagen der Letzterensind bedeckte Güterwagen ».Personenwagen 4. Classe,die im GebrauchssaU zum Transport Verwundeterhergerichtet werden. Zu einem Lazarethznge ge-hören 30 Krankenwagen mit je 10 Lagerstätten,außerdem 11 besonderen Zwecken dienende Wagen.Sämmtliche Wagen, mit Ausnahme des ersten undletzten sind nach dem Durchgangssystem gebaut undmit Plattformen versehen n. alle Wagen ans beidenLängsseiten mit dem rothen Kreuz im weißen Feldekenntlich gemacht. Zur Lagerung der Kranken inden Wagen dienen Krankentragen, mit Matratzen n.Decken zu Lagerstellcn hergerichtet, welche je 2 übereinander an federnden Ketten zur Seite des Mittel-ganges ansgehängt werden. Die Wagen sind durchSangapparate u. Schiebervcntile gut ventilirt, mitOfen, Belenchtunasapparaten, Tischen, Wasch- u.Leibgeschirren versehen, die Thürcn n. Fenster mitVorhängen geschützt n. in den 4 Ecken Schränke fürdie Lazarethbednrfnisse der Kranken angebracht. Inden Krankenwagen der Hilfslazarethzüge werden dieKrankentragen entweder nach dem Hamburger Sy-stem an der Wagcndecke zu je zweien an 4 Kettenmit Federapparat ansgehängt, od. nach dem Grund-schen System auf Blattfedern elastisch ausgestellt.Rach Elfterem faßt ein bedeckter Güterwagen 8, nachLetzterem 6 Schwerverwnndete. Für die Sanitätszügerechnet man im Allgemeinen ans je 100 Kranke 1—2Ärzte, 2 Lazarethgchilscn, 12—15 Krankenwärter.Die Krankenzüge dienen zur Beförderung derLeichtkranken u. Leichtverwundeten in rückwärts ge-legene Lazarethe, sie werden ans Personenwagen der3 ersten Wagenklassen zusammengestcllt, das erfor-derliche Pflegepersonal stellt meist die freiwilligeKrankenpflege. Die freiwillige Kranken-pflege findet ihre Thätigkeit hauptsächlich in denLazarethen u. bei den Krankentransportzügen, die-selbe besteht in der Gestellung von ansgebildetenKrankenpflegern und Krankenpflegerinnen, in derSammlung und Zuführung von freiwilligen Gabenfür die Krankenpflege, in der Einrichtung besondererVereinslazarethe, in der Aufnahme von Genesenden,in der Vermittelung von Nachrichten über die in denLazarethen befindlichen Verwundeten rc. Der frei-willigen Krankenpflege kann auch die Ausrüstung u.Herstellung eines geschlossenen Lazarethzuges auseigenen Mitteln und unter eigener Verwaltung undLeitung überlassen werden. Ausnahmsweise werdenauch den Sanitätsdetachements Transportcolonnen
der freiwilligen Krankenpflege angeschlossen, um aufdem Schlachtfelde selbst den Verwundeten Hilfe zuleisten. Zur Vermittelung und Leitung der Thätig-keit der freiwilligen Krankenpflege sendet der kai-serliche Commissar, dem der jedesmalige Vor-sitzende des Centralcomites der Deutschen Vereinezur Pflege im Felde verwundeter u. erkrankter Krie-ger als Mitglied der Centralstelle zur Seite steht,Delegirte an die Etappen-Jnspectionen u. an diebesonderen Feldsanitätsformationen, welche von denbetr. leitenden Ärzten über die Bedürfnisse der Laza-rethe in Kenntniß gesetzt werden. Die Delegirtenwerden meist ans solchen Genossenschaften und Ver-einen gewählt, die schon im Frieden denZwecken derKrankenpflege sich gewidmet haben (Johanniter- u.Malteserritter, s. u. Johanniterorden). Sowol dasärztliche Personal als die Mitglieder der freiwilligenKrankenpflege stehen unter dem Schutze der GenferConvention, s. d. Das S. i. K. hat es, wie erwähnt,nicht allein mit der Pflege der Kranken u. Verwun-deten, sondern auch milder Gesundheitspflegeder Armee zu thun. Die kräftige Gesundheit derSoldaten ist eine Bedingung für die Schlagfertigkeitdes Heeres, dieselbe auch unter den Einflüssen undVerhältnissen des Kriegslebens gut zu erhalten, istdie Aufgabe des Feldgesundheitsd lenstes. Fürdas Gesunvheit fordernde Verhalten des Soldatensorgen die Offiziere, Sanitätsoffiziere u. Verpfleg-ungsbeamten nach ihren Stellungen n. Befugnissen.Bei den Mannschaften selbst ist das Verständniß da-für zu wecken. Den Sauitärsoffizicren verbleibendiejenigen gesundheitlichen Aufgaben, für derenWürdigung n. Erfüllung die technische u. fachwissen-schaftliche Ausbildung derselben nothwendig ist. DieVorgesetzten richten ihre Aufmerksamkeit ans die zweck-mäßige Wahl der Nahrungsmittel n. die gute Zu-bereitung derselben, ans gutes Trinkwasser, das imVerdachtsfalle chemischen Untersuchungen unterzogenwird u. cvent. zu siltriren ist, ans die Herbeischafsimzaromatischer Getränke (Kaffe, Thee) n. Verhütungdes Genusses schädlicher spiritnöser Getränke, endlichaus eine zweckentsprechende Bekleidung. In warmerJahreszeit sind Märsche zur Mittagszeit, die Son-nenstich u.Hitzschlag herbeisühren können, zu meiden.Bivonaks n. Lager dürfen nicht an zugigen Plätzen,in der Nähe von Sümpfen vd. in feuchten Thäler»anfgcjchlagcn werden. Für Wegschaffnng LerAbfall-stossc, für die Desinficirnng von Schlachtfelder», fürdie Vernichtung aller Ansteckungsstoffe ist Sorge zutragen, um die Weiterverbreitung von Epidemien ».Seuchen zu verhüten. Besondere Aufmerksamkeiterfordern die sog. Armeekrankheiten, die meistmehr Menschenleben gefordert haben, als die Schlacht-felder: der Kriegs- od. Flecktyphus, Unterleibstyphusu. Ruhr, Sumpf- n. Wechjelfieber, Asiatische Cho-lera, Pocken, Augenkrankheiten, Syphilis, Krätze,Skorbut n. a. Znm S. i. K. gehört endlich noch dieThätigkeit des Sanilätscorps (s. d.) bei der Unter-suchung der Rekruten über ihre Tüchtigkeit od. Un«tllchligkeit zum Kriegsdienst u. bei der Feststellungder Invalidität der gedienten Mannschaften. Vgl.Gurlt, Die Kriegsjahre der letzten 150 Jahre, Verl.1875; Billroth, Historische u. kritische Studien überden Transport der im Felde Verwundeten n. Kran-ken aus Eisenbahnen, Wien 1874; Möbius, Grund-riß des deutschen Sanitätswesens, Lpz. 1878.