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Smigir —
mitzubringen. DiezweiteTenzone ist ungefähr gleich-zeitig mit der ersten, aber von ihr unabhängig ent-standen u. später damit znsammengelöthet worden.Ans der zweiten Tenzone liegt uns nur ein Wustverschiedener u. verschiedenartig entstellter Texte vor,uns denen man zunächst eine Anzahl platter Ein-schiebselausscheiden muß, um ans den Kern zu drin-gen, u. dieser besteht in verworrenenRäthseln,durchdie der fromme Eschenbach n. der von Dämonen un-terstützte Klinschor einander bekämpfen. Ausgaben inder Manessischen Sammlung und in v. der HägensMinnesingern; besondere Ausgaben vonZenne,Bcrl.1818, u.Ettmüller, Ilmenau1830. Bgl.Koberstcin,Über das wahrscheinliche Alter n. die Bedeutung desGedichtes vom Wartbnrger Kriege, Nanmb. 1823;Lncä,ÜberdenKricg vonWartbnrg, Königsb.1838;v. Plötz, Über den S. a. d. W., Weimar 1851.
G. Zlmmermaim.
Sangir (Sangier), 1) Inselgruppe im ostindi-schen Archipel, zwischen Celebes n. den Philippinengelegen, gegen 50 kleinere Inseln, sämmtlich vul-kanisch und gebirgig, fruchtbar, mit malaiischer Be-völkerung, deren Fürsten nominell unter der Hoheitdes niederländischen Residenten vonMenado stehen.3 ) Hauptinscl dieser Gruppe, 44 km lang, 15 kmbreit; bergig, waldig, reich an Cocos, Sago, Ge-würz; 12,000 Ew. (Malaien); Städte: Tarnna n.Tabnkang, mit Häfen, häufig besucht. — Auf derNKüste der durch mehrere verheerende Ansbrüchebekannte Vulkan Gnnong Abu.
Sangkoi, s. Songka.
Sangro, 1) Küstenflnß in Italien, kommt vonden Apenninen in dcrProv.Aqnila, nimmt denRo-sino n. a. ans und fällt in der Pro». Chieti in dasAdriatische Meer. 2) (Castel di S.) Stadt daran,Prov. Aquila, altes Castell; Teppich-und Kerzen-fabrikation; 4405 Ew. (Gem. 5230).
Sangnesa, Stadt in der span. Prov. Navarra,am Aragon, unweit der Grenze von Aragonien;3312 Ew.
Saiiguificiren (v. Lat.), Blut erzeugen; daherSangnification, Blntbereitnug, Erzeugung desBlutes in thierischen Körpern.
Sangninetto, Marklfleckeu indcritalien.Prov.Verona; alte Burg, Hutfabrikation, Gerbereien;2621 Ew.
8snguineus (lat.), blutig, blutroth.
Sanguiniker, sanguinisch (v.Lat.), s.u.Tem-perament.
8snguis(lat.), Blut,welches nochinden Adernfließt.
8snguisorbs -6., Pflanzengatt, ans der Familie8osaesas-i?otörioiäsg.s (8angnisorbolllong); Blü-thenhülle einfach, am Grunde von 2 bis 3 Dsckblätt-chen umgeben, an der Spitze verengert; Saum vier-theilig; 4, 6—15 Staubblätter; ein Fruchtknoten;Griffel endständig, südlich; Narbe kopfig, mit läng-lichen Pupillen; die Nuß in der bleibenden, verhär-tenden Blüthenhnlle eingeschlossen; Bluthen vielehig.Arten: 8.otLoiiia.IisL. (Blutstropfen, Wiesenknopf,rothe Bibernelle), ausdauernd, mit unpaarig-gefie-derten Grund- und Stengelblättern, mit länglichen,kerbig-gesägten Blättchen, dnnkelrothcn Bl'nthen-köpfen; aufWiesen häufig; die äußerlich röthlich-gelb-branne,ästige, zusammenziehend schmeckende Wurzelwar sonst als blutstillendes aLstringirendcs Mittel offi-cinell. 8. eaiiaLsnsis L., mit langen, dichten, auf-
Saiihedriii.
rechten,zylindrischen Endähren, n. g.msllia L., mitrotheu Ähren, Zierpflanzen ans Canada. Engler.
Tanhcdrin (griech. Synedriou, Hoher Rath).1) Die oberste Berwaltnngs-, Religions-u. Gerichts-behörde in Jerusalem, wie schon derNamc sagt, nn.ter griechisch-makedonischem Einfluß entstanden. Siebestand anfangs unter Vorsitz des Hohenpriesters, deran der Spitze derStaatsvcrwaltnng stand, vorzugs-weise ans Priestern, Leviten u.voruehmenGeschlech-tcrn, nach dem Muster der siebzig Ältesten unterMose auch 70 od. 71 Mitglieder zählend. Nachdemdas Priesterthum sich unfähig erwiesen, den heidni-schen Eingriffen zu wehren n. die Volkspartei, welchedas Priesterthum allem Volke znsprach, durch dieErhebung des Volkes unter den Makkabäern denSieg des jüdischen Geistes gegen das heidnische undentartete Hellcnenthnm und die Unabhängigkeit er-rungen hatte, wurden seit dem Hohenpriester Jona-than dem Makkabäer auch die altpriesterlichcn undvornehmen Geschlechter ans dem S. verdrängt, undMänner ans dem Volke traten an deren Stelle. DasPräsidium behielt noch der Hohepriester; doch bestellteer einen zweiten Vorsitzenden (den Vater des Ge-richtshofes). Bei der despotischen Überhebnng derspäteren Makkabäer, die sich wieder den alten saddn-cäischen Adelsgeschlechtern znneigten, errang nachvielen Kämpfen das S. mehr Selbständigkeit undwählte sich auch seinen Vorsitzenden (Rast-Fürst,Patriarch), da dis kriegerisch gesinnten Hohenpricster-könige auch selten an den Berathnngen theilnahmen.So forderte das S. noch selbst den Johannes Hvr-kan II., Hohenpriester und Fürsten, vor sein Gericht,weil sein Statthalter Hcrodes den BlindenführerEzekias in Galiläa eigenmächtig hatte hinrichtcn las-sen. Im Falle der Hohepriester an den Berathnngentheilnahm, hatte er den Vorsitz. Unter Hervdes n.während der Römerherrschaft mußte sich der S. ansreligiöse und civilrechtliche Gegenstände beschränken.Die Sitzungen des S. waren in der Quaderhalledes Tempels, seit 30 v. Chr. in den Kaufhallen vordem Tcmpelberge. Mit Beginn des Aufstandes gegendie Römer (66 n. Chr.) nahm das S. seine volleMacht auch als oberste Regierungsbehörde wiederans. Mit dem Falle Jerusalems ward das S. inJabne eröffnet n. stand ihm Johanan den Sakkaivor, später Gamaliel II., ein Nachkomme Hillels,Sohn des Simon, der während des Krieges gegendie Römer Vorsitzender gewesen. Nach dem Auf-stande unter Hadrian, wo jede volksthllmliche Reg-ung, selbst die Übung der Religion u. der Unterrichtin derselben verpönt war, die Glieder des S. meisthingerichtet wurden, hörte das S. ans, bis es seitAntonius Regierung in Uscha wieder znsammentrat.Es erhielt sich das S. unter dem Vorsitze der Nach-kommen Hillels mit dem Sitze später in Scpphoris,Schesaram, Liberias, bis mit Gamaliels VI. kinder-losem Tode das S. anshörte, 425 n. Chr. Die Tä-tigkeit des S. nach dem römischen Siege war nebender Pflege des Civilgcrichts, dem jährlichen Bestim-men des Kalenders und der Feste vorzugsweise dieÜberlieferung, Erörterung u. Fortbildung der Bor-schristen der Religion. Die Kalenderberechnnng hatteaber schon Hillel II. (330—365) veröffentlicht, sodaß sie nicht mehr jährlich vom S. aufgestellt wer-den mußte. Die Sitzungen des S. waren öffent-lich, u. insbesondere, wenn er als Gerichtshof sun-
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