Druckschrift 
Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
Entstehung
Seite
544
Einzelbild herunterladen
 

544

Sachsen (Gesch.).

bnrger Vertrag anseinandcrsetzte, u. dieErnesti-nifche Linie erhielt gegen Anerkennung der Witten-berger Capitnlation Ältenburg, Schmölln n.Lncka,die ÄmtcrSachsenburg, Herbesieben (mitAusnahmeder Stadt Tennstädt), Eisenberg, Schwarzwald, dieStädte Neustadt a. d. Orla, Triptis, Pößneck undAuma, die Lchnshohcit über Arnstadt und Gleichenu. 100,000 Gulden; auch behielt Johann Friedrichden Titel geboruer Kurfürst. 1555 wurde gleichfallsin Naumburg zwischen beiden Linien die schon früherverabredete Erbvereinignng u.Erbverbrüderuug be-stätigt. August, der auch am Religionsfrieden vonAugsburg 25. Scpt. 1555 mitgewirkt, wurde imselben Jahre zum Kreisoberslcu des ObersächsischeuKreises erwählt, u. diese Würde blieb mm bei Kur-sachscu bis zur Auflösung des Deutschen Reiches.1557 veranstaltete August ciue allgemeine Kirchen-visitation und erneuerte mit dem Römischen Königedie seit 1430 bestehende Erbeinigung zwischen Böh-men n. S., wodurch beide Staaten sich zu gegensei-tigem Beistände u. zur Begünstigung des Handels-verkehrs zwischen ihren Landen verpflichteten. Nach-dem der Kurfürst 1558 die Erneuerung des Privile-giums äs non appellancko erwirkt hatte, errichtete er1559 das Appcllationsgericht zuDrcsden. Auf demConvent zu Naumburg 1561 verpflichtete er sichdurch Unterschrift zur Äufrechterhaltuug der unver-änderten Augsburgischen Confessiou, und 1562 be-wirkte er durch seinen Einfluß die Wahl des Römi-schen Königs MaximilianII., wofür er die Anwart-schaft aus die zu Anhalt gehörigen Reichslehn nachAnssterben des dortigen Mannesstammes erhielt.Für die Vergrößerung des Knrstaats stets besorgt,schloß er mit dem Bischof von Meißen 1559 einenVertrag, nach welchem die protestantische Kirchen-versassung im Stifte eingeführt, das Amt Stolpengegen das Amt Mühlberg vertauscht u. der bischöf-liche Sitz nach Wurzen verlegt wurde; als der Bi-schof v. Hangwitz 1579 selbst der Lutherischen Lehrebeitrat u. die bischöfl. Würde ablegte, schloß Augustmit dem Domcapitel einen Vertrag, nach welchemder Administrator des Stifts nur aus dem Albertini-scheu Regentenhause gewählt werden durste. GleicheVerträge hatte er schon 1561 mit Merseburg u. 1564mit Naumburg geschlossen, so daß die 3 Hochstistervon nun an Theile des Knrstaats, wiewol mit ge-trennter Verwaltung, ausmachten. Die Ämter undStädte Planen, Voigtsberg, Ölsnitz, Adorf u. Pausanahm er 1566 vom Grafen Neuß in Psand u. kauftedieselben 1569 (aus ihnen wurde später derVoigtländ-ische Kreis gebildet), auch das Wappen n. die Reichs-standschaft des Burggrafenthums Meißen brachte ernach dem Tode des Burggrafen Heinrich VH. vonRenß 1572 an sich. 1567 erhielt er für die Vollstreck-nng der Reichsacht gegen den Herzog Johann Fried-rich den Mittleren von Gotha die Ämter Sachsenburg,Arnshaugk, Weida ».Ziegenrück (AssecurirteÄmter)zum Unterpfand. Da er aber durch diese Pfandstückesich noch nicht hinreichend entschädigt fand, so brachteer es als Vormund der Prinzen des ErnestinischcnHauses 1573 dahin, daß ihm der zu erwartendenu. 1583 wirklich erfolgten Hennsbergischen Erbschaftabgetreten werden mußten. Durch die Sequestrationder Mansfeldischen Besitzungen, welche er 1570 er-warb, sicherte er sich den Heimfall eines Thcils dieserGrasschaft. 1568 brachte er noch Dippoldiswalde n.

Stolpen, 1579 das Amt Gommern an sich. In derinneren Negierung des Landes entwickelte der Kur-fürst großen Eifer, gepaart mit Sparsamkeit; ernahm mehr als 20,000 aus den Niederlanden ver-triebene Evangelische als Kolonisten auf, welche dieTuchmanufactur hoben, dieBaumwollenmanufactiirbegründeten, hob Acker-, Obst- und Weinbau, denHandel, schaffte Sicherheit auf den Straßen durchEinrichtung einer Polizei, organisirte Justiz u. Ver-waltung, gab ein neues von seinem Kanzler Krakaubearbeites Gesetzbuch, die Constitutionen, welche anStelle des altenGewohuhcitsrechtcs römischeReichs-normen setzten, errichtete neue Lehrstühle an den Uni-versitäten, gab neue Kirchen-, Uuiversitäts- u. Schul-ordnungen, führte aber auch 1562 die Censur allerDruckschriften ein, verschönerte Dresden n. andereStädte, legte den Grund zu der Bibliothek und demGrünen Gewölbe in Dresden rc. In den Krypta-calviuistischen Streitigkeiten erst Philippist, wandteer sich 1574 wieder dem strengen Lutherthum zu,und das Bestreben, die unveränderte AugsburgischeConfessiou zu erhalten, hatte die Abfassung derConcordicuformel zur Folge, welche 1580 in Dres-den publicirt wurde, worauf mehrere Staatsmän-ner und Theologen, wie Krakau, Peucer rc., alsdes Kryptocalvinismus verdächtig, eingekerkert wur-den. Der Kurfürst starb 11. Fcbr. 1586. SeinSohn, Christian I., ein kränklicher Fürst, über-ließ die Regierung ganz seinem Kanzler NikolausCrell (s. d.) und st. schon 25. Sept. 1591. Chri-stian II., sein 8jähriger Sohn, folgte ihm unterVormundschaft des Herzogs Friedrich Wilhelm vonWeimar. Gegen den Kryptocalvinismus wurdenauf dem Landtage zu Torgail 1592 die 4 Visita-tionsartikel abgesaßt, welche in den Kurlanden langesymbolische Geltung hatten u. in den Confessionseidder Staats- n. Kirchenbeamten eingeflochten wurde».

1600 wurde die Voigtei über Nordhausen nach Ab»sterben des letzten Grafen von Hohenstein erworben.

1601 mündig geworden, stiftete Christian II. 1KVSden Kirchenrath und vereinigte 1607 mit demselbendasOberconsistorium. Beim Aussterben desJülich-Kleveschen Herzoghauses 1609 begann Christian II.wegen der dem Hause S. gegebenen Anwartschaftauf Jülich u. Berg mit Brandenburg und Kurpfalzden Jlllichschen Erbfolgestreit (s. u. Kleve), dessenAusgang er jedoch nicht erlebte. Da Christian, umeinen günstigen Ausspruch des Kaisers zu erlangen,sich zu desseu Partei neigte, so wurde statt seiner Kur-fürst Friedrich IV. von der Pfalz znm Haupte derProtestantischen Union gewählt, u. Kursachsen ver-lor seitdem nicht nur von seiner Bedeutung für dieProtestantische Kirche, sondern auch viel von seinerpolitischen Wichtigkeit. Christian II. st. 23. Juni1611 ohne Nachkommenschaft, n. sein jüngererBrn-derIohannGeorgI. folgte ihm. Dieser, welcherseit 1601 Administrator des Stifts Merseburg war,führte auch bis 1615 die Vormundschaft über denHerzog von Weimar und 1612 u. 1619 das Reichs-vicariat u. trug beide Male wesentlich zur Wahl desKaisers ans dem Hanse Österreich bei. Das letztereReichsvicariat ist des. dadurch merkwürdig, weil dieböhmischen utraqnistischen Stände denVicariatsschutzS-s gegen Ferdinand II. anriefen u. dabei erwiesen,daß Böhmen u. Schlesien stets zu dem Reichsvica-riat von S. gehört habe, wobei es denn nun auch