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Sachscii-Altenbiirg (Geogr.).
wohnte Ostaltenburgische Kreis, zwischen dem Kö-nigreich Sachsen, Sachsen-Weimar-Eisenach u. Reußgelegen, ist nur sanft gewellt, äußerst fruchtbar, vor-trefflich angcbaut (vom Areal 70,^ "/») und wenigbewaldet(12,gi »/g vomAreal), wogegcnderzwischenKönigreich Sachsen, Reuß, Sachsen-Weimar-Eise-nach, Sachsen-Meiningen u. Schwarzburg-Rudol-stadt gelegene Saal-Eisenbergische Kreis, der thürin-gischen Hochebene angchörig, bergig, doch nur bis513 in, wenig ergiebig (40,zg °/g Ackerland vom Areal)u. stark bewaldet ist (44,^ "/« des Areals). Haupt»flüsse sind im erstgenannten Kreis die Pleisse, imzweiten die Saale. Das Klima ist gemäßigt, im Ostaltenburger Kreis milder als im Saal-Eisenberger.Die mittlere Jahrestemperatur von Altenbnrg be-trägt 8,H. Die allgemeinen volkswirthschast-licheu Verhältnisse sind aus der Tabelle zuDeutschland S. 290 ersichtlich. Dieselben sind mitAusnahme des Hüttenbetriebes durchaus günstigezu nennen. Industriell ist das LänLchcn überhauptunbedeutend. Die wichtigsten Industriezweige sind:Töpferei, Porzellan-, Glas-, Holzwaarcn-, Hand-schuh-, Papierfabrikation, Kammgarn- u. Streich-garnspiunerei. Haupthausiudustrie ist die Lcinen-weberei. Der Bergbau auf Braunkohlen ist ansehn-lich. Von der Gesammtbevölkerung entfallen auf dieLandwirthschast rc. 26,^ °/„, auf die Industrie rc.39,z °/„, auf Handel und Verkehr 8,2 V», auf diepersönliche Dienstleistung 17,g"/<,rc. lieber die Aus-dehnung desEisenbahuuetzesfiudetmandie absoluten».relativenZahlen uut. Deutschland,S. 290u. 293.Der Handel ist nicht unerheblich, die Ausfuhr in land-wirthschaftlichen Producten liefert ansehnliche Aus-beute, an der auch verschiedene Industriezweige be-theiligt sind. Mit der geistigen Cultur ist eswohlbestellt. Außer den unter Deutschland, S. 297,1. Sp. aufgesührten höheren Lehranstalten bestehteine Kunst- u. Handwerksschule, 2 landwirthschaft-liche Institute rc. Außerdem hat S.-A. Anthcil ander Universität Jena.
Das Herzogthum S.-A. führt im Buudesrathedes Deutschen Reiches 1 Stimme u. entsendet einenAbgeordneten in den Reichstag. Die Verfassungdes Landes — eine constitutione!!-monarchische —beruht auf dem Grundgesetz vom 29. April 1831,modificirt 1848 u. 1849 u. dem Gesetze vom 3.Aug.1853. Der Herzog, seit 3. Aug. 1853 Ernst (geb.16. Sept. 1826), succedirt nach der Primogenitur-ordnnng vom 24. Juni 1703 und letztwilliger Ver-ordnung vom 11. Jan. 1705. Die Verhältnisse amDomanialvermögen, hinsichtlich dessen das Grund-gesetz das Eigenthum des herzoglichen Hauses alsein Familieufideicommiß ausdrücklich anerkennt,wurden im Jahre 1849 durch den sogen. Civillisten-vertrag vom 29. März d. I. wesentlich alterirt, aberdurch ein Gesetz vom 18. März 1854, welches jenenVertrag wieder beseitigte, das Eigenthum am Do-manialvermögen dem Herzog!. Hause zurückgegeben.Ohne Genehmigung der Landschaft ist weder eineVeräußerung, noch eine Verpfändung desselben ver-stauet u. die Verwaltung ist für die Dauer der Re-gierung der Speciallinie S.-A. den Staatsfinauz-behördeu übertragen. Der regierende Herzog be-zieht eine Civilliste, welche nach einer Novelle vom14. Jan. 1869 in der Weise bemessen ist, daß vonden Nevenüen des Domanialvermögeus zunächst
158,000 Thlr. für den Herzog u. 77,000 Thlr. zuGunsten des Landes gerechnet werden und der überdiese Summen verbleibende Einnahmeüberschußzwischen Herzog u. Land getheilt wird. Die Landes-verlretung wird nach dem neuesten Wahlgesetz vom31. Mai 1870 durch 30 in einer Kammer vereinigteAbgeordnete gebildet, von denen 9 als Abgeordneteder Städte, 12 als Abgeordnete des platten Landesu. 9 von den Höchstbestenerten, d. h. den in den ein-zelnen hierzu gebildeten Bezirken von je 500 Seelendie höchste directe Steuer emrichtendcn, gewählt wer-den. Die Wahl erfolgt überall direct. Die Abgeord-neten werden auf 3 Jahre gewählt, so daß nach 3 Iah»reu alle Abgeordneten aus der Landschaft ausschciden.Der Präsident u. Vicepräsideut des Landtags wer-den vom Landtag gewählt, bedürfen aber der lan-desherrlichen Bestätigung. Über die Leitung der Ge-schäfte im Einzelnen entscheidet eine Geschäftsord-nung vom 23. Dec. 1858. An der Spitze der ge-summten Staatsverwaltung steht das Gesammt-ministerium, bas in 3 Abthcilnugen zerfällt: Abthei-lung für Angelegenheiten des Herzoglichen Hauses,Auswärtiges, Inneres u. Zollvercinssacheu, Cnltusu. für Militärsachen, Abth. für die Justiz und Abth.für die Finanzen. Der dauernd mit dem Vorsitze imGesammtministerium betraute AbtheilungSvorstaudführt den Titel Staatsmiuister. Obere Verwaltungs-behörden sind noch die Verwaltung des Domäuen-Fideicommisses u. des Herzogl. Hauses und die Ge-neralcommission für Ablösungen u. Zusammensetz-ungen. Unter der Abtheilung für das Innere ste-hen 3 Läudräthe au der Spitze der 3 Verwaltungs-bezirke (Altenburg, Schmölln, Roda), welche inAmts-bezirke als Unterabtheilungeu getheilt sind. Beson-dere Ämter sind die Steuer- u. Staatsämter, Forst-Lmter, Kirchen- u. Schulinspectioneu. In den Städ-ten sind als erstinstanzliche Vcrwaltungs- u. Polizei-behörden die Stadträthe competent (Verfassung v.29. April 1831 u. Ortsstatute). Die Dorfgemein-den (Dorfordnung v. 13. Juni 1876) stehen unterAussicht der Landrathsämter. Organe für die länd-liche Polizei sind die Amts- u. die Gemeindevorsteher.Die Landeskirche ist die evangelisch-lutherische, dochist auch Bekennen: anderer Confessionen freie Neli«gionsübung u. gleiches Recht zugestanden. Die in-neren Angelegenheiten der Kirche werden in der Ab-theilung für Cnltus collegialisch durch geistliche undweltliche Räthe behandelt. Als untere kirchliche Auf-sichtsbehörden bestehen 7 Ephoralämter und die ausden Superintendenten u. weltlichen Coi'nspectorengebildeten Kirchen- und Schulinspectioneu. Für dieRechtspflege bestehen zur Zeit noch als Gerichte 1.Instanz das Stadtgericht zu Altenbnrg u. 7 Gerichts-ämter, als 2. Instanz das Appellationsgericht zu Al-teuburg u. zur 3. Instanz participirt Altenbnrg amGesammt-Oberappellationsgericht zu Jena. Mit Ein-führung der Reichs-Justitzgesctze wird dieses letzteredas gemeinschaftliche thüringischeOber-Landesgericht,an dein Preußen auch für die landräthlichen KreiseSchleusingeu, Schmalkalden und Ziegenrück partici-pirt. Die FinanzenfigurirenimEtat1875—-77mitje 2,223,561 Ll in Einnahme u. Ausgabe. Schul-den bestanden am Ende 1876 nicht, es war vielmehrein Aktivvermögen von 4,513,815 LI vorhanden.Militär. Das Altenburgische Coutingeut bildetmit denen der beiden Neuß u. Schwarzburg-Rudol-