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Bd. 15 (1879) Radegast - Schießscharte
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Reformirte Kirche.

berufsmäßige Wirksamkeit ihrer Presbyter u. Dia-konen weit eifriger als die Lutherische, der diese Or-gane fehlten. Indessen ist doch der CalvinischeGeistmit dem Ende des 18. Jahrh. als in der R-n K. er-loschen anznsehen, indem seitdem, mit dem Zurück-treten der eigenthümlichen Grunddogmcn im kirch-lichen Bewußtsein u. Leben, an die Stelle des Calvi-nismns der evangelische Unionismus getreten ist.Die R. K. ist zu allen Zeiten an hervorragendentheologischen Autoritäten reich gewesen, z. B. sind zunennen: Zwingli, Calvin, Beza, Öcolampadins,Vermilly, Hyperins, Gomarus, Maskovins, Mare-sins,Amyrant, Chamier, FranzTurretin,Bnrnetrc.,als Moralisten: PerkinS, Damäns, Amesius,Hoorn-beck, Amyrant rc., als Kirchenhistoriker: I. H. Hot-tingcr, Hospinian, Fr. Spanheim, Blondel, Daille,Usher, Pearson, Basnage, Heidegger rc., als Exege-ten: Bncer, Pellican,L>küuster, Joh.Bnxdorf, Vaterund Sohn, Capellns, Erpenins, Golius, Bochart,Seiden, Hottinger,Beza, Castellio,Walter, Lightfoot,Pococke, Hody , Spencer, Bitringa rc., als Kanzel-redner: Tillotson, die zahlreichen pietistischen Pre-diger des englischen Pnritanismus rc. Unter denneueren Gelehrten sind zu erwähnen: Hagenbach,Göbel, Ebrard, Alex. Schweizer u. Lind.

II. Die R. K. in den einzelnen Landes-kirchen. ^)Jn den Deutschen Landen kamdie N. K. großentheils in der Weise zur Einführung,daß dieselben gegenüber dem in der Concordienfor-mcl (s. d.) symbolirten Lntherthnm ihrem bisherigen(wesentlich Melanchthonischen) Lehrbegriff und ihrebisherige Kirchengemeinschaft mit den Calvinistensesthielten; in Ostfriesland schon 1554, in der Kur-psalz 1563, in Anhalt 1578, in Nassau in den Graf-schäften der wetterauischen Grafenbank seit 1578, inBremen 1598, in Hessen-Kassel 1607, in Branden-burg 1614 rc.

L) In den Niederlanden fand frühzeitigdie reformirte Lehre Eingang und wurde endlich un-ter Wilhelm von Oranien und durch die UtrechterUnion 1579 in ihrer Stellung gesichert. Die hefti-gen Streitigkeiten zwischen den Arminianern (Re-monstranteu) n. Gomaristen (Contraremonstranten,s. u. Arminius) wurden auch durch die DordrechterSynode 1618 nicht ganz beigelegt. Durch eine 1816erneuerte Synodalversassung wurde das Kirchcnwc-sen, welches unter der französischen Herrschaft ganzumgestaltet worden war, wieder geordnet und demStaat der frühere Einfluß auf die Kirche zurückge-geben. Die orthodoxe Richtung wurde seit 1833 vondem Dichter Wilhelm Bilderdyk mit da Costa undAbraham Capadose vertreten u. von Heinrich de Cockans das kirchliche Gebiet übergetragen, indem er mitseiner Partei im Dogma wie in der Verfassung zuden Beschlüssen der Synode von Dordrecht zurückzu-kehren suchte u. 1834 mit einem starken Anhang ansder Staatskirche austrat. Die Staatskirche dagegenhielt ihre Freiheit vom Symbolzwang aufrecht undeignete sich infolge der Veränderung des Staats-grnndgesetzes von 1850 eineneneSynodalversassungan. Der Religionsunterricht, 1863 aus den Staats-schnlen entfernt, wird seitdem nur von den Pfarrernertheilt. Unter den drei Universitäten des Königreichsvertritt Groningen (mit Hofstede de Grooc) die posi-tiv-evangelischeRichtung ohne Symbolzwang, Utrecht(mitOosterzee) die altesupranatnralistische Theologie

u. Leyden (mit Schölten) die kritische, sogen, liberaleWissenschaft.

0) In Frankreich hatte sich der Calvinismusunter lange andauernden Kämpfen in der kräftigstenWeise entwickelt. Durch die Revolution 1789 erhiel-ten die Reformirten endlich gleiche Rechte mit denKatholiken, u. durch die mit dem Concordat verbun-denen Artikel eine Verfassung. Doch hatten sie nachder Rückkehr der Bourbons im S., bes. in Nimesund der Umgegend, 1815 und 1816 arge Gewaltthä-tigkeiten von fanatischen Katholiken zu erleiden, bissie endlich durch die Charte 1830 der KatholischenKirche wieder gleichgestellt wurden, obgleich es auchnach dieser Zeit nicht an mannigfachen Vergewaltig-ungen (theilweise der scheußlichsten Art) fehlte. Lu-theraner n. Reformirte verharrten in ihrer früherenTrennung, u. namentlich mißlang der Versuch, diereformirte Universität in Momanban mit der luthe-rischen in Straßburg zu vereinigen. Auch entbehrtedie R. K. in Frankreich einer geeigneten Organisa-tion, indem ihre 89Consistorien in 54Departementsdurch kein Geueralconsistorium verbunden waren,sondern einzeln ihre Correspondenz mit dem Mini-sterium führten. Allerdings entwickelte sich Las in-nere religiöse Leben derR-nK. Frankreichs, das sichin Werken der Barmherzigkeit u. Liebe sehr wirksambethätigte u. dadurch viele Katholiken gewann, sehrglücklich; allein bezüglich derBerfassnngsverhältnissegingen die Bestrebungen der Parteien weit ausein-ander, indem die Anhänger der Nationalen Kirchean der durch die Napoleonische Gesetzgebung bewirk-ten kirchlichen Einrichtung, namentlich an der Ver-bindung mit dem Staat, an der Liturgie n. an derConsistorialverfassung, festhielten, die methodistischenÜbertreibungen vermieden und durch Toleranz wieLurch nationale Richtung die Sympathien der Re-gierung und der Nation zu fesseln suchten, wogegendie Orthodoxen auf Trennung der Kirche vom Staatu. auf Auflösung der Consistorialverfassung hiuarbei-teten u. statt der Lieder u. Psalmen der NationalenKirche besondere christlicheGesänge gebrauchten. Aufder Synode in Paris 11 . Sept. 1848 traten daherdie Vertreter der streng kirchlichen Richtung, z. B.der Prediger Monod, Graf Gasparin u. A. ans derStaatskirche aus u. begründeten mit 30 Gemeinden,welche 1849 auf einer Synode zu Paris vertretenwaren, die unabhängige Union äss sZIisss svanAs-liqnos äs Kranes. Die erste ordentliche Synode trat1850 in St. Foy (Dep. Gironde) zusammen. DerFührer der Union war Adolph Monod (st. 1856);ihm gegenüber stand der liberale Coquerel (Vater),während Pressense eine mittlere Stellung einnahm.Die Lage der R-n K. gegenüber der KatholischenKirche hat sich seit der Februarrevolution eher ver-schlimmert, u. die protestantischen Evangelisten, dieColportcure von Tractaten u. die Geistlichen sahensich Belästigungen u. Verfolgungen ansgesetzt. Gleich-wol sind Biele zur ProtestanlischenKirche nbergetre-ten, u. die Regierung, weit entfernt, hindernd ent-gegenzuwirken, hat, sofern die gesetzlichen Vorbeding-ungen erfüllt waren, die uöthigen Psarrbesoldungenvon 1500 Fcs. bewilligt. Die Zahl der reformirtenPrediger hat sich daher seit der Restauration um dasDreifache vermehrt.

v) In der Schweiz hat die deutsche Schweiz,jederzeit mit dem evangelischen Deutschland im reg-