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Rcccarcd — Rcccß.
Hauptpunkte einer Rede; 2) die Wiederholung ein-zelner Nechuungssnmmeu, um dieselben in eineHauptsnmme zu bringen. Diese Wiederholung an-stellen, recapituliren.
Reccared (Recared), zweiKönige der Westgothenin Spanien: 1) N. I. der Katholische, Sohn desKönigs Leovigild, zog im I. 585 gegen die in Spa-nien eingedrungenen Franken unter Gnntram undtrieb dieselben aus Spanien, verfolgte sie bis nachFrankreich und eroberte dort mehrere Schlösser; erfolgte, schon früher Mitregent seines Vaters, diesem586 als König, schloß sogleich Frieden mit den Fran-ken u. trat von der Arianischen Confession zur Ka-tholischen Kirche über; nachdem er die Aufstände seiner arianischenUnterthanen unterdrückt hatte, wurde589 ans dem Concil in Toledo der Arianismus unterLen Gothen abgeschafft; R. st. 601; er war der erstegothische König, welcher sich krönen n. salben ließ n.dadurch dem Klerus großen Einfluß auf das König-thum »erstattet; ihm folgte sein natürlicher SohnLiuva. 2) R. II., Sohn Sisebuts, regierte 620 kurzeZeit. Löffler.-
Neceo, Flecken in derital. Prov. Genua, am Golfvon Genua, Station der oberital. Bahn; Fabrikenin feinem Zwirn (Hi äi 80000 ), Handel mit Olivenölu. Südfrüchten; 3028 Ew. (Gem. 5128).
Recenfion (v. Lat.), Benrtheilung, daher Re-censent, einBenrtheiler; bes. dieBeurtheilung vonGegenständen der Literatur u. Kunst. Sodann neueBearbeitung des Textes od. kritisch berichtigte Aus-gabe eines Autors, namentlich eines älteren. EndlichDurchsicht u. Verbesserung einer Schrift vom Ver-fasser selbst.
Receut(v.Lat.), neu,frisch; recente Forma-tion, so v. w. Alluvium.
Neeepisso (lat., empfangen zu haben), so v. w.Empfangsschein; davon Necepissiren, einen Em-pfangsschein ausstellen; Recepißzettel, so v. w.Empfangsschein.
Necept (v. Lat.), 1) (Arzneiformel), eine nachgewissen Regeln, gewöhnlich in lateinischer Sprache,verfaßte ärztliche Vorschrift, nach welcher der Apo-theker bestimmte Medicamente in bestimmter Gabeu. in angedeuteten Geräthschaften, nebst beizufügew-der Signatur zu verabreichen (dispensiren) hat, überderen Absassung die Neceptirkunst (Formulars),eine eigene medicinische Doctrin, Anleitung gibt. Indieser kommen zunächst die verschiedenen Formen inBetracht, in welche gewöhnlich Arzneikörper gebrachtwerden (Pulver, Pillen, Pflaster,Mixturen rc.). DieseFormen sind entweder einfache, welche nur aus EinemMittel bestehen oder zusammengesetzte. Bei letzterenunterscheidet man: Hauptmittel (Lasio), vonwelchem man die eigentliche Wirkung erwartet;Hilfsmittel (^cljuvaus), welches die Wirkung un-terstützt; Verbesserungsinittel (OorriAens), zurMäßigung der Wirkung oder zur Verbesserung desGeschmackes; darstellendes Mittel (Oonsti-tuons), welches dem Mittel die Form verleiht, wieLas Wasser im Aufguß rc. Am R. selbst werden un-terschieden : die Überschrift (Monatslag); das A n-weisewort ( 8 so. oder 8 /, Abbreviatur für 80 -eips ob. 8 seipiatur); die Bezeichnung der einzelnenArzneikörper nebst Angabe der Menge eines
die ganzen Gramme stehen (3,50 heißt also 3 §50 vT). Sollen mehrere nach einander folgendeMittel in gleicher Menge genommen werden, so fügtman nur dem letzten diese Menge mit Vorgesetztemuä (arm, d. h. von jedem einzelnen) bei. Die An-zahl ganzer Dinge, wie Eidotter, Pillen rc., bezeich-net man mit Ho. I., Ho«. II. rc.; g. s. (d. i. guan-tum 8 atr») heißt: so viel (zu dem bezeichnetenZweck)erforderlich ist. Hierauf folgt die Andeutung derBereitungsart; die Signatur (Gebrauchsan-weisungfürdeuKranken),welcher das bereitete Mittelerhalten soll und die durch die 8 . (siZnodur) ange-deutet wird u. endlich die Unterschrift des Arztes.Die R-e bleiben entweder in der Apotheke oder siewerden dem Kranken eingchäudigt, wenn sie gleichbezahlt werden. Die Bemerkung 808 . (rsitsrstur)od. 8 ox. (rspotatur), von der Hand des Arztes ge-schrieben, bedeutet, daß das N. vou Neuem angefer-tigt werden soll. In großen Apotheken ist der Re-ceptarius derjenige, welcher die Receptur, d. h.das Zubereiten u. AusgebendcrArzneisn ausschließ-lich besorgt. Auf dem R. müssen daun die Preisejedes Bestandtheils u. des ganzen Mittels nach derMediciualtaxe, sowie der Name des dispensireudenApothekers bemerkt sein. Vgl. Hager, Technik derpharmaceutischen Receptur, Berl. 1875.
Usooptavulum (lat.), Behältnis); in der Bot. 1) sov. w. Blüthenboden, das erweiterte scheibensörmigeod. cylindrische od. kegelförmige, mit Blllthen besetzteAchseuende bei den Compositen; 2) so v. w. Frncht-körper bei Pilzen.
kieoopta sentontia (8oosptum jus), Rcchtsregel,welche nach gegenseitiger Berathnng gelehrter Ju-risten als geltend (wenn auch nicht als Recht) undanwendbar auf vorkommeude Fälle angenommenwar. Eine wichtige Quelle für das ältere Recht sinddie 8-as s-as des Jul. Paulus, enthalten in demLrsviarlum Harioiannm.
Receptibel (Receptiv, v. Lat.), empfänglich;Receptibilität u. Receptivität, Empfänglich-keit, jenes in passivem, dieses in activcm Sinne.
Reception (v. Lat.), Aufnahme in eine Gesell-schaft od. Verbindung; das gesetzmäßige Quantum,welches dafllrvondemAufgenommenen bezahlt wird,heißt Receptionsgeld; der dem Anfgenommenendarüber ansgestellte Schein, Receptionsschein;dann Annahme, Anerkennung, z. B. eines Wortes.Receptirkunst, s. u. Necept.
Receptitien, Receptizgnt, Spillgut (v.lat. Lang, rsesptitüa), die Vermögenstheile einerEhefrau, welche sie selbst od. derjenige, von welchemes herrührt, von der Verwaltung und Nutznießungdes Ehemannes ausgeschlossen hat, u. welche sie selbstzu eigener Verwaltung u. Besitz erhält (rooixiit).
Receptur (v. Lat.), Einnehmer, besonders vonStenern, daher Receptur Steuer-, Zolleinnahme;dann der Theil einer Maschine, auf welchen der Mo-tor seine Kraft überträgt.
Neccst (v. Lat.), im Allgemeinen das Endresultatgepflogener Verhandlungen, in Sonderheit die Ver-einbarungen über streitige Verhältnisse zwischen Fa-milien, Corporationen, zwischen Landesherren undStänden rc. Sodann ein Protokoll, ein schriftlicherumfangreicherer Vertrag, Auseinandersetzung; der
jeden in arabischen Ziffern nach Grammen ohne Abschied z. B. ReichS-R., d. i. Reichsabschied; Rück-nähere Bezeichnung , so daß links von dem Komma stand nicht bezahlter Gelder bei Streitigkeiten überPiererL Uiüverlal-ConversallonL-Leriton. t>. Aufl. XV. Band. 5