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Excmpcl -
stein uni die des Neuen Testamentes sich verdient! machten. Dagegen stellte Joh. Heinrich Coccejusgegen die von Calvin, Beza n. Grotins befolgteMethode der Auslegung den Grundsatz auf, daß^ die Worte der Schrift an jedem Orte Alles be-deuten müssen, was sie nur bedeuten können, wo-durch namentlich die prophetische Theologie in denVordergrund trat. Doch fand die historisch-gram-matische Auslegung ihre Vertheidiger in Weren-sels, Tnrretin, Johann von Mark und HermannVenema. In der Englischen Kirche warenK Pococke und Lightfoot für die Auslegung des AltenTestamentes, außerdem aber die englischen Para-phrasten Hammond, Looke, Doddridge, Clarke u.s Andere durch ihre Umschreibungen der Bibel fürb die E. thätig. In neuester Zeit hat die E. inx der Reformirten Kirche mit der in der Lutherischen!i gleichen Schritt gehalten. In der Katholischenh Kirche wurde durch das Tridentinum festgesetzt,i daß sich in dogmatischer Beziehung die Auslegung^ der Heiligen Schrift nach der Ansicht der Kirchen-vater und nach den Beschlüssen der allgemeinenKirchenversammlnngen, d. h. nach den Anssprücheni der Kirche, in letzter Instanz nach denen desPapstes zu richten hat. Obschou hierdurch die E.
> eine Beschränkung erlitt, so haben doch die katho-lischen Theologen auch in dieser Wissenschaft vielgeleistet. Wie im 16. Jahrh. die Cardinäle Sa-Loletus u. Contarini mit exegetischen Studien be-! schäftigt waren, so geschah dies besonders in der( Französischen Kirche im 17. Jahrh. durch RichardI Simon, durch Du Pin u. A., n. im 18. Jahrh.
! durch Alex. Geddes in Schottland. In Deutsch-es land suchten manche Theologen, wie Joh. Jahns in Wien n. Lor. Jsenbiehl einen freieren Stand-! Punkt in der E. zu gewinnen, wobei sie jedochnicht ohne Anfechtung blieben. Unter den neuerenkatholischen Exegeten sind zu nennen: Hng, Kiste-maker, Gratz, Scholtz, Stengel, Allioli, Jansen,Bücher, Essen, Orsbach, Reinke, Mayer, König,Lutterbeck, Bisping u. A. Vgl. noch den ArtikelBibel VI. und dann Hermeneutik; Meyer, Gesch.der Schrifterklärnng, Gött. 1802—1805, 5 Bde.
Heppe.»
Exempel (v. lat. üxsmplum), 1) Beispiel;so Lxsmxln sunt: ociiosa, Beispiele anznführcn istgehässig. Lxsmxli eansn (L. §ratia), zuin Bei-spiel. 3) Im Besonder» ein Beispiel, welcheseine Rechnungsart erläutert; ferner die dabeiuöthige Rechnung; endlich allgemein jede Rech-nung, vorzüglich wenn sie mit bestimmten Zahlenausgesührt sind.
Exemplar (v. Lat.), 1) Muster. 3) Ein Stückvon einer Anzahl gleichmäßig mechanisch ange-. sertigter Gegenstände, namentlich Bücher, Knpfcr-; stiche rc. Exemplarisch, a) was zum Musters dienen kann, b) Warnend, abschreckend, so exem-plarische Strafen. Exemplarität, Mnster-! Hastigkeit.
Exemplificiren (v. Lat.), durch Beispiele er-läutern, belegen; daher Exemplification, Be-leg, Erläuterung durch Beispiele. ZxsmxWoatioäocnmontü, beglaubigte Abschrift einer Urkunde.
Exemt (v. Lat.), 1) ausgenommen, von Lasten^ befreit. 3) (Lxsinti, Exemten), sonst ans mehre-e reu Schulen die Schüler der obersten Klasse, die,PiererZ Nniversal-Conversations-Lexikon. K. Anfl. 1
- Exercircn.
von der strengeren Schnlzucht befreit, ans die Aka-demie näher vorbereitet wurden. 3) Bei Leib-garden alter Organisation eine Art Unteroffizieremit höherem Range. Daher Eximiren undExemtion, Befreiung von einer allgemeinen,von Andere,- zu leistenden Verbindlichkeit. Exem-tionen der Klöster oder Stifter, sonst Vor-rechte der Klöster oder Stifter, nach welchen die-selben von der Gerichtsbarkeit der inländischenBischöfe befreit und unmittelbar dem Papste un-terworfen waren. Schon im 6. Jahrhundertkamen einige Exemtionen vor, seit dem 7. Jahr-hundert mehr, bes. im 11. und 12., nnz.-achietder Widersprüche der Bischöfe n. der Mißbilligung,z. B. des St. Bernhard. Vom Tridentiner Concilwurde die Jurisdiction über die Eximirten denBischöfen als päpstlichen Delegaten, zum Theilauch schlechthin, zurnckgegeben. Kaiser Joseph II.hob die Exemtionen 1781 auf u. wies die Klösteran die Negierung ihrer inländischen Provincialenunter Aufsicht der Erzbischöfe und Bischöfe. DieExemtionen, welche dann noch bestanden, erloschendurch die Säkularisation von selbst, u. die neuereGesetzgebung gestattet solche nur mehr unter aus-drücklicher Bewilligung der Regierung. Indessensind noch einzelne Bischöfe exemt, d. h. stehen un-mittelbar unter dem Päpstlichen Stuhle, so derFürstbischof von Breslau, der Bischof von Erme-land, die 5 Bischöfe der Schweiz. E., processna-lisch u. staatsrechtlich, s. Eximiren. Lagai.»
kxequstuv (bixosguatnr, lat.), er übe aus; eineRegierung ertheilt das E., wenn sie einen beiihr accreditirten Handelsconsnl (s. Consul) aner-kennt und demselben die Ausübung seiner Func-tionen gestattet; sie verweigert das E., wenndie als Consul von Seiten der fremden Machtpräsentirte Persönlichkeit ihr nicht genehm; siezieht das E. zurück, wenn sich der accreditirteConsul nicht zu ihrer Zufriedenheit benommenhat und sie ihn daher nicht mehr anerkennt.
Excquien (v. lat. Lxvcinme), 1) (röm. Ant.),Leichenzng, Begräbnißfeierlichkeiten. 3) I» derKatholischen Kirche die Messen für Verstorbene,welche bald nach dem Begräbnis) gehalten werden.
Exeqniren (v. Lat.), durch Execution eineZahlung oder Leistung, wozu Jemand rechtlichverpflichtet, verurtheilt ist, beitreiben; davon Exe-quirer, so v. w. Executor.
Exercircn (v. Lat.), üben, durch Übung sicheine Fertigkeit verschaffen; speciell die elementareAusbildung des einzelnen Soldaten, sowie kleinereru. größerer Trnppenabtheilnngen in Handhabungn. Gebrauch der Waffen n. in den reglementarenBewegungen u. Stellungsformen, sowolznm Zweckder direkten Vorbereitung für den Krieg, wie auchals eines der wesentlichsten Hilfsmittel zur Be-festigung der Disciplin. Die Exercir-llbungen zer-fallen in die Ausbildung des einzelnen Mannes(Detail - E.) u. in die der kleineren u. größerentaktischen Einheiten bis zur Brigade. Übungengrößerer Truppenverbände (Divisionen, Armee-Corps), sowie Übungen mit gemischten Waffenwerden nicht mehr zu den Exercir-Übungen ge-rechnet, sondern Manöver genannt; letztere werdenvorzugsweise im Terrain ausgeführt, während dieeigenttichen Exercir-Übungen ans besonders hierzuII. Band. 41