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Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
Entstehung
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472
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472 Ercmitenkrevse Erfrieren.

E. zu Petersburg, prächtiger mit dem Winter-Palast zusammenhängender Palast daselbst.

Eremitenkrebse, s. Einsiedlerkrebse.

kroptitm bona (lat.), erblose Güter, aus demGrunde, weil der Erbe ans gesetzlichen Gründe»,besonders wegen unerlaubter Handlungen rc., sicnicht erwerben kann, u. welche daher anderweitenMiterben oder in Ermangelung solcher dem Fiscusr erfüllen.

Eresburg, Hauptseste der alten Sachsen gegendie Einfälle der Franken, im Hessengau des LandesEngern, an der oberen Diemel; von Karl demGroßen 772 u. 776 zerstört, von den Sachsenwieder anfgebaut; um 912 Schlacht daselbst zwischenEberhard von Franken, Kaiser Konrads Bruder,u. Heinrich dem Vogler; der dabei angelegte OrtStadtberge erhielt 1229 Stadtrecht.

Erethismus, (v. Gr.), krankhaft erhöhte Er-regbarkeit, Reizbarkeit des Organismus. Der-selbe ist besonders nervösen Personen eigen (anHypochondrie, Hysterie Leidenden), doch auchallen in ihrem Kraftzustande Geschwächten, z. V.denjenigen, die vor Kurzem eine conjumirendeKrankheit überstanden haben. Erethische Menschenschrecken leicht auf, schlafen unruhig, bei der ge-ringsten Veranlassung steigt ihnen das Blut zuKopfe, sie werden ohne hinreichenden Grund wn-thend u. s. w. Die Behandlung besteht im Ge-brauch von beruhigenden Bädern (lauen Bädern,Seebädern), in Aufenthalt in gesunden Gebirgs-gegenden, vor Allem aber in stärkender, kräftigerKost bei Vermeidung aller körperlichen u. geistigenAnstrengungen. Kunze.

Eretrra (a. Geogr.), Stadt auf der SWKüsteEuböas, Colonie der Eleer, angeblich nachEretrieus, Sohn des Pha'ethon, benannt, früherArotria; wurde 490 v. Ehr. von dem PerserDatis zerstört, der die Bewohner nach Susa mit-nahm, nachher aber wieder ausgebant und durchHandel sehr blühend; sie legte mehrere Colonienan u. brachte einige benachbarte Inseln unterihre Botmäßigkeit. Der Philosoph Menedemos(352278) gründete hier, an seinem Geburtsorte,eine eigene philosophische Schule (Eretrier, EretrischeSchule), die nur eine Fortsetzung der Eleischenwckr. 198 v. Ehr. wurde E. von den Römernunter T. Quinctius erobert u. hier viele Kunst-schätze erbeutet. In neuerer Zeit ließen sich dieJpsariotcn in der Nähe des alten E. nieder u.wollten aus den Trümmern der alten Stadtein Neu-E. errichten. Kirche, Schule und eineAnzahl Häuser wurden gebaut, aber wegen derungesunden Gegend ist die ziemlich großartig an-gelegte Stadt wieder fast ganz verlassen. i->*

Erfahrung (gr. Empirie), Erkenntniß aussinnlichen Wahrnehmungen, sofern damit der Ein-blick in Ursache u. Wirkung verbunden ist. Sieführt an sich zu keiner absoluten Gewißheit, aberoft Loch zu einem Grade der Wahrscheinlichkeit,welche als Gewißheit gelten kann. Die Mög-lichkeit der E. ist durch den Eindruck gegeben.Da aber der Eindruck je nach Zustand, Tendenz,Geistes- oder Willensrichtung u. auch nach je-weiligen Umständen eine subjective Gestaltung er-leidet, so geht ihre Wirkung oder der Nutzen, derans ihm zu ziehen wäre, in den meisten Fällen,

wenigstens zum großen Theil verloren. Jndichi ,Thatsache ist der Hauptgrund davon zu suchen !daß im öffentlichen, wie im Privatleben, so ofgegen jede u. trotz aller E. gehandelt wird. D,zwesentlichste Moment bei der E. ist daher dasauf dem Wege der objectiven Anerkennung z»erlangende Lernen. Gegen jede und trotz allerE. zu handeln, ist jedoch oft Erforderniß derPflicht. Durch die E. wird der Fortschritt desMenschengeschlechtes bedingt, doch ist dieser Fort-schritt, aus dem vorerwähnten Grunde, im Ver-hältniß zu den Erfahrungen, die es betroffen, imAllgemeinen gering. Schn-i.

Erfindung, unterscheidet sich von Entdeckungdadurch, daß Lurch sie vorher noch nicht bekannteWahrheiten od. Gesetze für irgend einen Lebenszweckmit Erfolg angewendet werden. Um die Erfinderfür Mühe u. den Kostenaufwand zu entschädige»,schützen die meisten Staatsregierungen auf Antragdes Erfinders diesen in der alleinigen Nutzungseiner E. für eine gewisse Zeit durch ein sogen.Erfindnngspatent (s. u. Patent). S. Buchder E-en, Lpz. n. Berl., 6. A. 187274, 6Bde;Dinglers Polytcchn. Journal, Augsb. 1829 ff.

Erfindungs-Patent, s. Patent u. Palent-gesetzgebnng.

Erfrieren, 1) (OcmAokatro) tritt ein, wenndurch hohe Kältegrade dem Körper od. einzelnenTheilen die Wärme bis zu völliger Erstarrung ent-zogen wird, u. die Flüssigkeiten in den Blutgesäßenu. Nerven gerinnen oder wirklich in Msform über-gehen, was gewöhnlich zuvörderst in den Hautbe- >decknngen geschieht. Von da aus erfolgt auch eingleicher Übergang in die tieferen Theile. Wennaber dies in einem großen Umfang des KörpersStatt hat, werden die noch flüssigen Säfte mehrnach den inneren u. edlen Theilen getrieben unddiese mit Blut überfüllt, während die Ober- ! .fläche des Körpers blutleer wird, u. es stellt sich ! !eine immer zunehmende, endlich unwiderstehlichwerdende Schläfrigkeit ein. Überlassen sich dannMenschen der letzteren, so sind sie, wenn ihnen ! ^nicht zeitig Hilfe zugeht, verloren. Sie verfallenzuerst infolge der Blutüberfüllung im Gehirn ineine mehr oder minder starke Betäubung, welcheaber bald in einen apoplektischen Zustand oder inden Todesschlaf übergeht. Die Hilfe, welche Er-frorenen zu leisten ist, besteht darin, daß man siein eine Temperatur bringt, die eben zureicht, umein Aufthanen gefrorener Theile zu bewirken.Man legt sie nackend in ganz kaltes Wasser; es -bildet sich dann gewöhnlich eine leichte Eisrinde 'auf der Haut u. mit dieser thaut auch der Körperauf; oder man bedeckt sie mit Schnee, der nurso viel Kälte einem Körper mittheilt, daß er nichtgefriert. Belebende Mittel sind erst anzuwenden,wenn sich wieder Lebenszeichen offenbaren. Ebensostellt man auch erfrorene Glieder durch Rewenmit Schnee oder kaltem Wasser am besten mihren vorigen Zustand wieder her. Höchst gewagtist cs, erfrorene Glieder sogleich an einem warme»Ofen oder am Feuer zu wärmen. In der Regelentsteht hierauf eine Entzündung des Thesis, duin Brand übergeht u. einen Verlust desselben nachsich zieht. Verabsäumt mau bei erfrorenen Gu^dern die uöthige Vorsicht, so bleiben, wenn auq