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Bd. 7 (1876) Eckzähne - Ferdinand
Entstehung
Seite
129
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Eisenbahn-Centralsaldirungsstelle — Eisenbahnen. 129

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Eisenbahn - Centralsaldirnngsstelle , die

Zahlstelle, welche mir dem Eisenbahn-Centralab-rechnungsbnreau in Verbindung steht und es er-möglicht, daß jede Bahnverwaltnng, anstatt wiefrüher mit den übrigen, mit ihr in directe Ver-bindung gekommenen, sich unmittelbar baar ans-gleichen zu müssen, monatlich nur Eine Zahlungzu leisten n. zu empfangen hat.

Eifenbahn-Clcarinahouse, s. Clearinghonse.

Eisenbahnen (Eisenbahnwesen). I. Eisen-bahn-Verwaltung u. Betrieb. Die Anlageder E. wird in den meisten Ländern theils durch'Ktien-Gesellschasten, theils durch die Staatsver-

llungen unternommen; in einigen haben sichletzteren gar nicht oder erst spät betheiligt, inanderen allein den Ban oder die Verwaltungenübernommen. Die Actien-Gesellschaften geben zurBeschaffung des Anlagekapitals für den Bau undfür Herstellung der Betriebsmittel Aktien ans n.zwar Stamm-Actien, Prioritäts-Obligationen undStamm-Prioritäts-Actien. Erstere sind in derPegel für Neubauten bestimmt u. geben, gewisser-maßen als Hypotheken, sowol Anrechte auf dieTheilnahme an den General-Versammlungen undan deren Beschlüssen als auch auf den dem Rein-erträge entsprechenden Gewinn. Die Prioritäts-Obligationen haben diese Anrechte nicht, dagegengewähren sie einen festen Zins u. ein Vorrecht ausden Empfang der Zinsen aus dem Reinerträgevor den Stamm-Actien; sie werden größtentheilsbei Erweiterung des Unternehmens, Vergrößerungder Betriebsmittel ansgegeben. Die dritte Gatt-ung der Aktien, welche nur bei einzelnen Bahn-Verwaltungen vorhanden sind, nehmen, sobald alleZinsen gedeckt sind, auch an den Dividenden theil.Die meisten Aktien nWrliegen der Amortisation,nur einige der älteren Stamm-Actien sind davonausgenommen. Einige Actien-Gesellschaften habenvon den Staats-Verwaltungen Zinsgarantie biszu gewisser Höhe erlangt, wofür sich letztere man-cherlei Vorrechte, Anspruch auf Superdividende u.eventuelle Übernahme der Verwaltung vorbehielten.Die Privilegien od. Concessionen n. deren Nach-träge zum Bau der E. u. zur Aufnahme der An-leihen durch Aktienausgabe, welche den Actien-Gesellschaften vom Staate erthcilt sind, enthaltenBedingungen in Bezug auf die Verwaltung derE., auf die Qualifikation der Directionsmitglieder,die Vorlage der Jahresrechnnngen u. die Aufsicht,als Ergänzung der vorhandenen gesetzlichen Vor-schriften, um die möglichste Garantie für die Sicher-heit des Publikums u. die Gleichartigkeit der Ver-waltungen herbeiznfllhren. Actien-Gesellschaftenfür den Ban von E. bildeten sich hauptsächlich da,wo die von den Bahnen berührten Orte u. derenUmgegenden die Aussicht auf reichlichen Gewinneröfsncten. Wo eine.Rentabilität nicht in Aussichtsteht, aber das Interesse des Staates in Betrachtkommt, tritt die Staatsrcgierung als Unternehmerein. Dies Interesse kann hcrvorgehen entweder ausstrategischen Rücksichten oder ans dem Verlangen,eine weniger bevölkerte Gegend in das Netz derverkehrsreicheren Landcstheile hereinznziehen, od.aus der Nothwendigkeit einer internationalen Ver-bindung. Diese Gründe lagen beispielsweise beider Anlage der preußischen Ostbahn gleichzeitig vor.

PicrcrZ Nnwcrsal-ConvcrsatioiiL-Lexikni. 0. Aufl. '

DieStaats-Eisenbahn-Verwaltung hat bestimmteNormen für die Einrichtungen der Eisenbahndirectio -nenfestgestellt (inPreußen in derdurch Cabinetsordrev. 23. Dec. 1872 eingeführtenOrganisation der Ver-waltung der Staats-E. u. der vom Staate ver-walteten Privatbahnen), u. führt dieselben nach u.nach auch bei den Privatbahnen ein. Bei allenDirektionen theilt sich das Geschäft in eine tech-nische u. eine administrative Leitung u. die An-sprüche, welche in Preußen an die Qualifikationder Directionsmitglieder gemacht werden, sind auchin manchen anderen Ländern anerkannt. Danachmuß ein technisches Mitglied, u. die für die Vor-ämter qnalificirten Beamten, sowie jedes admini-strative Mitglied der Direktionen die betreffendenStaatsprüfungen als Ban-Jnspector, bezw. alsRegierungs-Assessor oder in gewissen Fällen alsMaschinentechniker abgelegt haben. Auch von denPrivatbahnen wird die Beachtung dieser Bestimm-ungen gefordert. Die gesummte Betriebs-Verwalt-ung wird eingetheilt in die allgemeine, Bahn- n.Transportverwaltung. Bei denjenigen E., welchenoch im Bau begriffen sind, oder sich durch Bauweiterer Strecken ausdehnen, ist auch eine beson-dere Ban-Verwaltnng vorhanden, welche jedoch imletzteren Falle mit der Haupt-Verwaltung vereinigtwird. Die Bahn-Verwaltung umschließt die Unter-haltung aller zur Bahn gehörigen Bauwerke unddie Überwachung derselben, es gehört dazu alsodas ganze Personal der Baumeister, Bahn-, Krahn-n. Brückenmeister, Bahn- n. Telegraphenwärter,Arbeiter n. s. w. nebst denBnreaux der ersteren,ferner die Stationsbeamten, als Vorsteher, Assi-stenten, Weichensteller, Portiers, Wächter, endlichdie Telegraphcn-Beamten mit ihren Bureaux undNachgeordneten Beamten od. Arbeitern. An Aus-gaben erwachsen außer den Besoldungen für dieBeamten durch die Bahn-Verwaltung die Kostenfür Unterhaltung des Unterbaues (für Wärterhäu-ser, Geräthschaften, Barridren, Signale), des Ober-baues (Schwellen, Schienen, Kleineisenzeug u. s. w.),der Bahnhöfe, Bahnhofsgebäude und Anlagen,wie Werkstätten, Schuppen, Rampen u. s. w. EinTheil dieser Ausgaben, soweit sie sich auf dieTransport-Verwaltung mit beziehen, fällt dieserzu. Dieselbe umfaßt das Personal der Güter-,Gepäck- n. Billet-Expeditioneu, der Stationskassen,bei den Gllter-Expedilionen auch der Bodenbsamtenu. Arbeiter, die Fahrbeamten, wie Lokomotivführern. Heizer, Zugführer, Oberschafsner, Packmeister,Schaffner od. Condncteure, Bremser, Schmierer;den Werkstätten, welchen entweder die Reparaturn. Revision von Wagen u. Lokomotiven oder dieStellung der Lokomotiven zum Betriebe obliegt,stehen Obermaschinenmeister od. Maschinenmeisterund Werkstättenvorsteher vor, den einzelnen Ab-theilnngen der Werkstätten sind Werkmeister zurBeaufsichtigung und Leitung der Thätigkeit derHandwerker aller Art, als Schlosser, Schmiede,Tischler, Sattler, Tapezierer u. s. w. zugetheilt.Hierzu kommt das Heer der Bahnhofs- u. Güter-bodenarbeiter, der Maschinenpntzer, Wagenputzer,Gepäckträger, Wagcnschicber, Wasserpnmpcr rc. Inden für die verschiedenen Zweige bestimmten Bu-reanx arbeiten Beamte, theils Sekretäre (1. undII. Kl.), Expedienten, Buchhalter, Calcnlatoren,tii. Band. g