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1870 und 1871. Zwei Jahre deutschen Heldenthums
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XXX.

Schluß.

Die Pariser Regierung hatte bei Abschluß des Waffenstillstandesdas Wohl des tieferschütterten Landes vor Augen gehabt und diesenSchritt ohne die Mitwissenschaft Gambetta's gethan, der in seiner maß-losen Verblendung nun und nimmermehr seine Einwilligung gegebenhaben würde. In der That spie denn auch der gekränkte Advocat, alser von dem Geschehenen Kenntniß erhielt, Feuer und Flamme gegenseine einsichtsvolleren Kollegen und that alles Mögliche, die PariserRegierung zu beschimpfen und zu verdächtigen, den Friedensschluß zuuntergraben und die Franzosen zur Fortsetzung des Kampfesbis zurErschöpfung" aufzustacheln. Er ging sogar so weit, ein eigenmächtigesDecret zu erlassen, worin er die Wahlfreiheit für die Nationalversamm-lung beschränkte und alle Elemente, welche dem Frieden geneigt seinkonnten, auszuscheiden versuchte. Da jedoch die Antastung der freienWahl den Bestimmungen des Waffenstillstandes zuwiderlies, so säumteder deutsche Bundeskanzler nicht, bei der französischen Regierung gegendieses gesetzwidrige Verfahren energisch zu protestiren, was die Auf-hebung der Gambetta'schen Maßregel zur Folge hatte, woraus dieserselbst seine Diktatur," die für Frankreich so verderbenbringend gewesenwar, am 4. Februar niederlegte.

Die französische Nationalversammlung trat am 12. Februar inBordeaux zusammen und ernannte den alten, besonnenen Thiers, deneinstigen Minister Louis Philipp's, zum Chef der Executivgewalt,während Jules Favre in seiner Stellung als Minister des Auswärtigen

Höcker, Krieg.