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Die Räumung und Wiedereinnahme von Orleans.
geschafft worden waren und durch wohlgeübte Marinesoldaten bedientwurden. Trotz fünffacher Ueberlegenheit des Feindes schlugen dieBayern vier auf einander folgende Angriffe gegen ihren rechten Flügelmit bewunderungswürdiger Bravour und unter empfindlichen Verlustenfür die französische Infanterie zurück, und erst mit einbrechender Nacht,als der Feind bereits von weiteren Angriffen abstand, ließ von derTann den Rückzug antreten, um sich mit den Hülfstruppen zu ver-einigen, die er von Chartres und Paris her zu erwarten hatte, undrückte über St. Psravy nach Toury. Sein Abmarsch blieb unbehel-ligt, einestheils weil die feindliche Infanterie zu starke Verluste er-litten hatte, anderntheils in Folge eines Mißgeschicks, welches derVerfolgung bestimmten französischen Cavallerie begegnete. Dieselbesollte nämlich, um den Bayern die Rückzugslinie abzuschneiden, ineinem Bogen über Pöravy auf Chevilly eine Umgehung machen, sahaber unterwegs ein Bataillon Franktireurs für feindliche HülfstrEpen an und machte in Folge dessen wieder Kehrt. Im franziüfischen Hauptquartier gab diese Verwechslung zu großen Verwirrung^Anlaß.
Den tapfern Bayern kostete der Tag von Coulmiers 42 Offizierund 650 Mann an Verwundeten und Todten, die aber fast zehnfachdurch den Verlust des Feindes ausgewogen wurden. Am Tage nachder Schlacht fiel dem letzteren eine bayerische Munitionscolonne in. dieHände, welche sich verirrt hatte. Es befanden sich 80 Mann Bedeckungund zwei unbrauchbare Geschütze dabei, und die Franzosen rissen na^türlich ob dieser eroberten Kriegsbeute gewaltig das ohnehin gro^Maul aus. Auch behaupteten sie, 1000 Mann zu Gefangenenmacht zu haben, — es waren dies aber die in Orleans vorgefunden^Verwundeten und Kranken, welche, nachdem die zu ihrem Schutze an^sanglich zurückgebliebenen drei Bataillone während des Gefechts ^Coulmiers zur Hauptmacht hatten stoßen müssen, von Seiten desnerals von der Tann dem Schutze der Bewohner von Orleans anve^traut worden waren, mit dem keineswegs überflüssigen Bedeuten, dapdie Stadt sich der härtesten Maßregeln gewärtig zu halten habe,sie die Hülslosen nicht den Bestimmungen der Genfer Convention gernäpbehandeln sollte.