391
IN DEUTSCHLAND.
2. Der nordöstliche: Königsberg, Danzig, Stettin, Posen, Breslau u. s.w.
3. Der Rheinische: Frankfurt, Mainz, Darmstadt, Mannheim, Karlsruhe,Strafsburg u. s. w.
Jeder zu diesen Kreisen gehörende Verein hat sich verpflichtet, wenig-stens alle zwei Jahre ein gröfseres Gemälde (vorzugsweise historisches Bild)zu beschaffen, und dafselbe sämmtliche Ausstellungen in seinem Kreisedurchziehen zu lafsen; worauf es sodann entweder in dem betreffenden Ver-eine verloost, oder von demselben einer öffentlichen Bestimmung überge-ben wird.
Der treffliche Gedanke zu einem solchen Zusammenwirken ward zuerstim Jahre 1835 in einer Versammlung der Vorsteher sämmtlicher damalsbestehender Kunstvereine, in Berlin, zur Zeit der dortigen Kunstausstel-lung, zur Sprache gebracht und ins Werk gesetzt, auf Antrag namentlichdes Dr. Lucanus zu Halberstadt, welcher überhaupt seit 1830, durch leben-digste Thätigkeit und regsamstes Geschick, einen nicht geringen Einflufsin dieser interessanten Angelegenheit ausgeübt hat, und deshalb hier be-sonders genannt werden mufs.
Im Jahre 1838 sind allein vom westlichen Kreise für 36,000 Thaler Kunst-werke lebender Künstler, meist Gemälde, angekauft worden.
Aber nicht nur den lebenden Künstlern erzeigen sich die Kunstvereinewohlthätig und erspriefslich, sondern auch den Kunstdenkmalen der Ver-gangenheit, den Alterthümern, den alten Bauwerken u. s. w., zu deren Er-kenntnis, Würdigung und Erhaltung sie in alle Wege, nach allen Kräftenbeitragen, wodurch sie sich noch ganz besonders ein grofses Verdienstsowohl um die Vorfahren, als um die Nachkommen erwerben.