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1 (1836) Düsseldorf und das Rheinland : mit einem Anhange: Ausflug nach Paris
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FRANKFÜRT, STÄDELSCHE STIFTUNG.

lion Gulden, einem Hause und einer reichen Sammlung von Gemälden,Zeichnungen, Kupferstichen und Büchern bestand. Dem Willen des Erb-lafsers gemäfs, besteht die Anstalt aus einer Kunstschule, in welcher diearmen Bürgerkinder der Stadt vor allen anderen Zutritt haben, und auseiner Kunstsammlung, welche durch die Einkünfte des Vermögens allmäh-lich vermehrt werden soll. Auch hat der Stifter eine gewisse Summe aus-gesetzt für ein den Bedürfnissen und dem Zwecke der Anstalt geeignetesGebäude. Er hat fünf lebenslängliche Directoren, zur Verwaltung des Ver-mögens gleich nach seinem Tode, ernannt. Wenn einer derselben durchden Tod ausscheidet, so müfsen die übrigen ein neues Mitglied aus denBürgern der Stadt erwählen und aufnehmen. In mehreren allgemeinenVerfügungen hat der Erblafser seinen Willen sehr bestimmt ausgesprochen;vor allen hat er verboten, dafs man auf keinen Fall das Kapital selber an-greife: im Übrigen hat er der ernannten Verwaltung das Recht ertheilt,über die Einkünfte frei zu verfügen, und alle Verantwortlichkeit, welchederselben auferlegt ist, besteht darin, am Ende jedes Jahres ihre Rech-nungen durch den Senat und die Vorsteher der Bürgerschaft prüfen zulafsen.

Herr Stadel ist im December des Jahres 1816 gestorben, und ein Jahrdarauf war die Verwaltung der Stiftung völlig eingerichtet: indessen wurdedie Thätigkeit der Directoren durch einen Rechtsstreit gehemmt, welchendie Verwandten des Erblafsers gegen sie anstellten. Erst im Jahr 1828wurde der Streit, wie mir gesagt worden, durch eine gütliche Übereinkunftbeendigt, vermittelst welcher die Stiftung den Verwandten die Zinsen über-liefs, die während des Rechtsstreites aufgehäuft waren und sich auf 311,000Gulden beliefen.

Während der Dauer des Rechtsstreites ist die Verwaltung fast gänzlicherneuet worden. Sie hat ein Haus für 85,000 Gulden erkauft, in der Hoff-nung, es mit geringen Kosten dem Zwecke der Anstalt gemäfs einzurich-ten: aber sie hat sich in ihrer Berechnung getäuscht; denn die in dem alten