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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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761
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von dem fteyen Hertzozthum Mantua und Montferrat.

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Flüsse bei),verlande-

Fruchtbar,

Ktto beliehen werden solte; ob aber das äomi-nium utile, oder die Hoheit darunter zu verstehensey/darüber lastet man die hohen Fürst!. lurer^ellcnren und den Kayserl. Hof urlheilen. Ge-wiß ist es/daß der Hertzog von Mantua dasMontferrat/ ausser die abgegangene Partien-Ur stücke/völlig besiye/und dißfalls weder andem rechte/ noch der possels, durch solche sslpoli.tic>n verkürtzet worden. Gleichwie am anderntheile dafür gehalten wird / daß Savopen vondes Reichs Hoheit und ober-lehns- Herrlichkeitkeines weges eximiret worden/sondern über diebenahmten stadce und örter das jus clientelarsbekommen / oder ihme vielmehr durch solchenfrieden die 6eLlarstion beschehen/daß solch rechtnicht dem Reiche/sondern Savoyen zukäme.An couliäerublen flüssen hat das Mantuani-

sche den ^)0/ lVlincio,()ßli0, Oulkolo, ssartaro^Osons,die Secckia, u. a. m. welche der Handlunggar zuträglich fallen; wie denn diese bequemlich-keit durch unterschiedene canäle und wasser-lei-tungen noch mehr befördert worden. In demMomferratischen aber hat es/ ausser den Po/

den ssanaro, die Urania, Lormia,8tura, (Zaräina

und etliche kleinere.. . . Das Hertzogthum Mantua hat einen über-Mthums^fiuß angetrapdeund Hülsen früchten/wieMatttu» Mb nicht weniger an wein/welcher aber nicht un-

Jtaliänischen weine zu rechnenist. Dargegen geräth der flachs desto besser/und wird seiner zarcheit und reinigkeit wegenausserhalb landes verführet. Die Pferde findso schön/daß sie auch sogar den Neapolitani-schen verglichen werden/ und über^teses giebtessehr fette ochsen/ milchreiche kühe/ undfruchtbare schafe. In Montferrat bringen* die Hügel so viel wein und getrapde hervor/daß das land eben von solcher sruchtbarkeit dettnahmen erlanget.

Art uns sie- Der einwohner und zwar der Mantu-A^^anernaturell ist zum frieden/dessen töchter dieiwssasind/geschickter/alszum kriege; wie dennxruch die Handlung oder commercien dieser ge-gend nicht so wie andern in Italien zuschlagenwill. Die Noblesse chcht zwar allerhand ar-ten von galanterie zu üben/ und dem frauen-zimmer viel Heftigkeit zu machen; weiß aberdennoch auch zur rechten zeit des degens mitNachdruck zu gebrauchen, vie Montferra-tenser haben das zeugm's/ daß sie guten Ver-standes und sehr subtil sind / dabey couragegnug haben/ und allen ihren benachbarten esdißsallszuvorthun. Das Casalische frau-en-zimmerhat sonderlich das lob der schöneund annehmligkeit/ wovon die Frantzosenbiß zur letzten Übergabe ein gut zeugnis able-gen können. Die Handel - und nahrungbeederseits unterthanen bestehet in frucht/tuchen / seiden / estoffen / reist/ und wei-nen.

Mantua Ob es wohl an dem / daß der Heryog zuund Mont. Mantua bepde Hergogthümcr/MantuaRÄÄhn.und Montferrat/ von der RapserlichenMajestät und dein Reiche zu lehn trage/und ihro das auffnehmen der samilie und dieerhöhung in Fürstenstand zuzuschreiben habe/so gar daß auch der Hertzog von Savoyen/wegen des aus dem Hertzogthum Montferratdurch den letzten frieden zur latissackion em/Viexdte Haupt-Handlung.

psangenen antheils/der Kayseriichen Maje-stät und dem Römischen Reiche sich absonder-lich mit lehns-Pflicht verwandt machen Mul-sin. Mit der stadt Mantua es auch wenigernicht die beschaffenheithat/daßsiedes Reichseigenthum ohne mittel genennet zu werdenpflege. Allermassen auch aus dem inlssumen»tv puci5 LXssreo. (ZZÜicT in den Worten: 8imi-

liter äeclursbit Imperator invelkitura OucatusIvIantuX comprebenäi LaUra ssegioli öc l.a??ar^cum luiz territoriis Lc äepenäentüS) czuarum posslessonsm Oux (zualkallX Ouci ^lantuX reliitus»rs tetteatur, relervati8 tamen eiäem suribuz pro6ooo ssutatorum aunuorum guae pr-etenäiti cisguibu8 gAsrs 6c juäieio experiri coram lüa (^Xla-rea lVlajeUate valeat aclverluz Ducem Bantuse 6ce.

erscheinet/ daß der Heryog vor den höchstenReichs-eribunalien belanget werden kön-ne. So ist aber dargegen an den Höfen dergrossen Potentzen in Europa ausgemacht/daßein Aeryog zu Mantua mit aller der eh-re/ welche souoerainen Fürsten gegebenwird/beleget werde. Im vorigen sicul0D«rHerMhat zwar Hertzog Amanuel philibert von wirv oen-Savopen Hergog Friedrichen zu Man-Aj!Ätua mehr nicht als den titul Lxceü-ntz (wel-ny.chen man itziger zeit denen Cadetten der sou-verainen Fürsten in Italien giebt) widerfah-ren lassen / dahergegen dieser Hertzog jenenmit Hitesse tractiret. Welches etwa dahermag gekommen styn/ dieweil die erhöhungdessen zu der prXeminsutz eines Hertzogs da-mahls noch neu war. Seither aber/ da sichsolch hauß mit Kaysirn und Königen alliiret/auch Kayser Maximilian U A. 1573 den Her-tzog mit dem titul Serenissimi beehret/ hat mandasselbe auch mit höherm tractement gewürdi-get. Der Lron Franckreich Gesandte ha-ben bey der friedens-Handlung zu Münsterdenen Mantuanischen Gesandten gleiche ehre/wie denen Florentzischen/ mit der Lxcellentz undsonsten gegeben. DieKayserlichen undSpa-nischcn/ wie auch der Päpstliche Nuneius inconformitätmit jenen/thaten zwar dergleichennicht/gaben aber auch dem Savoyischen keinbesser tractement im titul. Ob sie gleich alle-samt beederley Gesandten die ehre der erstenviüte la Main öcle P28 nicht versagten.Man hathingegen exempel/ daß derMantucnischeGe-sandte vor dem Raps?r/ denen Rönigen inFmnckreich/ Engelland/Polen undanders-wo sich bedecket habe.Als A. i646RönigU-ladislaus inPolen mit derMaria^oupja/ge-bohrner Heryoginzu Mantua/ beylager hiel-te/ hat der Hertzogliche Gesandte/ der Bischofszu Orenge/ vom Könige und allen anwesendenfremden Kümissls alle ehre erhalten/ welche Ge-sandten souverainer Fürsten verlangen könnemWoraus zu schliessen/daß ein Hertzog zu Man-tua in der possesson vel czuali der souverainl-tat begriffen sey/ und die Kayserliche Ma-jest. und das heil. Röm. Reich außerhalb der

acfluum valalliticT ssbmissoniz, nur comiter ob-lervire/und im exercitio derer/ einem souverai-nen Fürsten zustehender Regalien und freyheit/sich ohne iemands widersprechen befinde: Da-hero auch das Churfürftliche Collegium in ei-nem A i6zo an Kayserl. Majest. abgelassenenschreiben diese formalien gebrauchet:

Ddd dd wohin