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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
Entstehung
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614
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Des Europäischen Herolds dritte Haupt-Handlung

Dessenmacht-

Die Verfassung des Staats gegen feind-liche gewalt bestehet mehr auf guter conmgsund vigüamder innwohner/als auf einer kriegs-macht. ^ Denn ob woh! die stadt Genff unterallen stadten der Schweitz fast am besten forti-ZiLiret ist/auch alle thürme voller canonen ge-Pflantzet/ und das zeughauß/ja auch wohl bür-ger-häuser mit gewehr zur gnüge versehen/über dieses an ftucht/ Munition/ ssltzund an-dern brauchbaren dingen jederzeit guten vor-rath hat/auch aufdemGenffer-sie einige ga-leen unterhalt : So würde doch dieses gegeneinen mächtigen feind und gefahrlichen Nach-bar nicht gnug seyn / wenn nicht zuförderstalles in guter barmonie, eimracht und ver-standniß unter den hohen und niedrigen ein-wohnern erhalten würde/ und hält der Her-tzogvon Savoyen/ wie auch die Schweitzerebenfalls galeeren auf gedachtem see. Manziehet die bürgers - kinder von jugend auf zuführung des gewehrS/bewacht die thore/ wieauch das rathhauß oder ^ison 6s vüle, darin-nen das arsbiv, gar sorgfältig durch bürger.Die übrigen Posten sind mit geworbenen leu-ten besetzt/derer bey zos und mehr itzigerzeitunterhalten und wohl bezahlet werden. Beygeschwinden läufften werffen ihre Bundsver-wandten noch eine Quantität guter soldaten indie stadt/ um wider alle anfälle desto mehr si-cherheit zu geben; welches sonderlich geschähe/nach dem die Frantzosen A. 1692 klommelianerobert hatten / unerachtet der König ihnendurch lvlr. ä' /^melot grosse contslkationez vonHaltung guter nachbarschafft machen ließ.

Dieses aber gereichet der Republique zumprTjuäih/ daß der Hertzog von Savoyen amufer des sees/ eine starcke meile von Genff/ einfort, LelZe rivs genannt/ anlegen lassen / undzwar dem zu 8. füllen geschlossinen tractat zu-wider/krafft dessen dem Hertzog nicht erlaubetist/ völcker zusammen zu ziehen/ ftstungen auf-zubauen/oder besatzungen zu halten/es ge-schehe denn solches vier meilen von ermeldterstadt.

Vorzeiten war sie in der Cron Zranckreichxi-ots^on und hatte Königliche garnison beysich. Daher auch einige gar auf die Hoheitschließen/ und solche dem König zuschreibenwollen; zumahl diejenige/welche die großejuvmilllon, mit welcher der Rath und bürger-schafft den König in Frankreich auffgenom-tnen/ vor einen prTfuckLirlichen actum gehal-ten haben. Allein gleichwie schütz und schirmkeine Obrigkeit giebt; also ist solche äuserlichereverentz kein zeichen einer unterthänigkeit.Es hat auch die stadt aller bösen nachfolge zei-tig vorgebauet/und si'chso wohl der proteckionals der Frantzöischen besätzung mit guter Ma-nier entrissen.

Das «Itter- Das innerliche interesse des Staats be-

esse^des^' stehet auff erhaltung guter Harmonie zwi-

EMts. schen dem engern und weitern Rache; undeiner solchen conäuite des Magistrats gegendie bürgerschafft/daß diese nicht bewogen wer-den/jenen in verdacht einer Unterdrückung ge-meiner freyheit und Veränderung des Staatszu einer absoluten ^nlkocratie oder OligarsNiezu ziehen / und deßhalber aufiäuffce und tren-nungen zu erregen; hergegen aber auch/daß

ogmavoyen

der bürgerschafft nicht allzuviel nachgehangenund zur extravagantz auf eine völlige Oemocra-rie anlaß gegeben werde.

Aeusserltch hat man zu versorgen / daßDGn, ö ^der Cron Franckreich nicht einig (lilgusto undserilche vA!Unwillen zugezogen/ sondern auf allerhand ci-^rung.vils manier dero hulde und aKsckion beybehal-ten werde. Und wenn der Frey-Staat sonstkeine andere rsllexion auf diese Cron zu ma-chen hätte/ so wäre der ssltz - holtz- und kohlen-handel allein gnug des Königs wohlgewogen-heit zu coulerviren; angesehn die sperrung dieserdinge sehr beschwerlich. Gegen die benach-barte Schweiger hat sich der Staac auchaller freundlichen bezeugung und unzerbrüch-licher ovlervantz des Bundes zu gebrauchen.

Denn seines wesens erhaltung ruhet auf gu-ter mtelligentz und festem bündniß mit denenCantons/sonderlich von Bern und Zürch/ undweil Genff der schlüssel ist von dieser Cantonslanden/ so ersoroert das eigene interejsi/ daßdieser sihlüssil wohl verwahret bleibe / welchensonst der schönen iortillcanon ungeachtet eineKönigliche armee nach heutiger art zu kriegenleicht emportirm könte. Wann aber dieSchweitzer mit einer stärckern arnwe paratstehen/ wird weder Franckreich noch Savoyensich so leicht dran machen / oder mcister davonwerden und bleiben. Mit Savopen will derA. i6oz getroffene friede wohl unterhalten /und dieser mächtige Nachbar durch nichts zuv5s«äiren seyn/weil er zumah! noch einestar- ^cke pl-Ttsnüv« auf die stadt hat. Der ur-sprang rühret daher: Nachdem zwischen de-^^»5

nen Bischöffen zu Geneve und der bürger-schafft allda sich schwere irrungen und tumulterhaben / habe Rapser Carl i v obangezeigtermaffen A.izs6 dem Grafen zu Savoyen com-Million aufgetragen/diese trcnnungen beyzn-legen / auch ihme zugleich die macht ertheilet/krafft habenden Reichs-Visariats/ die j«ra KsZiaund Kaysirlicheober-gcwalt in der stadt zu ex.crciren. Welches recht auch Rapser ^aximi>

Hanns l und dessen nachfolgere denen Herzo-gen zu Savoyen bestätiget hätten. Uberdieses so habe der letzte Graf zu Geneve/perer genannt / A. 1Z92 Graf Humber-ten zu VMars / seiner schwester söhn/zum erben cingesitzt/ welchen auch RayserNlenge! damit beliehen hätte. Von dessenNachfolger einem/ solche Grafschafft an GrafAmademn zu Savopa verkaufst worden.In welche alienatio« Rapser Sigmund A.C. 1422 seinen lehns-herrlichen conlsns erthei-let/ und zwey jähr hernach in deren pollessdenneuen lehnmann eingesetzt/ auch wider denPrintzen ä' Orange, welcher daraufprXtenckret/geschützet hätte. Ja es wären die Bischossezu Geneve mit der Savoyischen Obergewaltwohl zu frieden gewesen/ zumahl nachdem derPäbstliche stuhl/ nahmentlich pabst beo X,dem damahligen Bischoffe?etro kambX äuss-ertest/ sich mit der Huldigung dem Hertzogeverwandt zu machen. Bey solchem exerci-tio der Hoheit fey höchstermeldtes Fürstlicheshaust biß A. iszs verblieben/ da die Herren zuGenff/nach annehmung der Neformirten reli-gion/ dem Kayser/Pabste/ Hertzoge undBi-schösse ihre resseckivsober -botmäßigkeit/ ho^

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