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Des Europäischen Herolds dritte Haupt -Handlung
obgedachter maßen alle schiffe/ die aus dem
Costnitzer-see kommen/wegen des Rheinfallsausgeladen/ und das gut durch die stadt ge-führet werden muß.
Der ort Ap, XII! Der Canton oder steye landschaffr?enzell. Appenzell oder Abtszel! (weil die Aebte zuS. Gallen ein schloß/Clantz genannt / gebau-et und da gewohnet haben / daher selbiges mitderzeit sammtdem flecken Abtszell genennetworden) ist in zwey theile gesondert / der un-terschiedlichen religions - verwandten halber.Den Reformirten theil nennet man die uffe^re Roden/ den Catholischcn aber die inne-re Roden/und heißen diese die Schwendi-ner/ Rentitter/ Weener / Schlatter/Gou-rer/undRinggenbacher; jene aber die Ur-näscher/ Herisauer/Hundweiler/die obereUnd untere Teuffer/ und Trogger/ zu wel-cher letztem Gais/ Grub/Ruryenberg/un-ter-und ober Hirschberg sammt Oberegggezehlet werden. Diese landschafft hat aberkeine Vogteyen eigener herrschafft / kan aberdoch svoo mann ins ftld stellen. Sie habenmit einander einen stab aufTagleistungen/ei-ne stimme und ein wapen / nemlich imweissen felve einen schwachen zum raube ge-schickten bär mit einem rochen halsbände.Wann von sachen/ die dieses Camons wohlund weh antreffen/6s!lkeriret werden soll/kommen aus iedem Roden zwölss/ und also144 Personen/ zu Appenzell zusammen. Istdie fache sehr wichtig/ ziehet man deren mehrzu rathe. Welcher Landrath auch den Am-mann erwehlen und setzen muß. Sie habenein öffentliches gaffen-gerichte / darinnen 24Personen sitzen. Und dann das geschwornegeeichte/ darinnen zwölffpersonen die vorfal-lende Handel entscheiden / nicht weniger habensie auch andere beamten nach unterschied derVerrichtungen. In religions-kirchen-und-ehe-sachen erkennen nur die Catholische/nicht aberdie Reformirten Appenzeller / und das conti,ttonum ist zu Costnitz.
Aus oben gethcmer anzeige ist erinnerlich/daß diese dreizehn Cantons gewisse stat-te und örter haben/ welche zwepenodermehrem hauptörtern in gesandschafft un-terwürfflg sind/ und dennoch ihre eigeneregierunghohe und niedere gerichte/ auchzum theil von.den Schweitzern zur jahrlichenxenlion etwas gewisses zu gemessen haben/we-gen der Hoheit aber der Eydgenossenschafft un-terworffen sind.
D" EBB- Darneben sind der Schwelgerischen Re-Bm,dv?ver. publique des habenden Vundes halberwandte, verwandt und zugethan.
Dss Grau- I Die Graubundtner/ deren lande gegen' mittag an Italien/und gegen NordenauTeutschland hangen/ oder sich vielmehr gegendiese grantzen erheben; denn sie liegen in gantzEuropa. am höchsten gegen den Himmel zu.Man halt dafür/ daß kein land in Europa die-sem an Vielheit Und menge der schlösset zu ver-gleichen fey; inmassen allein im tandlein vom-leschg/ so nicht über eine Ternsche meil langund eine viertel meile breit ist/ in die siebenzehnschlöffer anzutreffen. Die fürnehmste ge-schlechter dieses landet sind Grafen / HerrenundEdele vonMontfort/hohen Ems/(wie-
wohl ausser Bund) von Vellemont oderSchönberg/ die von Schauenstein/ Frey-Herren zu Ehrenfelß/Herren zu Heldenstem/die von Salis / und andere mehr/ die sich inTeutschland niedergelassen.
Die itzige Churwelsche spräche/ob sie wvhlDieCh^in vergleichung der alten und neuen Lateinischenund Toßkanischen mund - art vor grob paßiret/hat doch ihre gute Vollkommenheit und zierlich-keit/sonderlich bey den Engadinern und Ver-gelten; denn dahin sind vor uralten zeiten diereichsten innwohner aus campania undttetrunü entwichen. Die Churwahlen befieis-sigen sich auch der Teutschen spräche/welche deralren Lepontier und anderer völcker Teutschenherkouimens mutter-sprache/und die älteste imlande. Was sie noch innen haben / ist Ober-und Unter-Engadin/ das Münsterthal/Mals/Zürstenberg an der Etsch/ im Vinst-göw/Bergel/Veltljn/Cleven und das ThalDarob/Ma si:r/R usier und Galancken / wieauch die vestung Churberg / so BischöfflichCurisch lehn ist. Dissens des gebürges gehetder Graubündter gebiet den Rhein hinab/ bißan die Vaduger herrschafft und das Sar-gangerland.
Diese landschafft kbXtiz oder Chur-wah-N-M wlen ist in einer alliany unter und mit sich Churmhienzusa»nmen verbunden / und bestehet sonst aufsA^drep sonderbaren corponbus der Epdgenos-sen / als dem Obern und eigeneltch so ge-nannten Grauen Vunde/ der A. 1424 zu erstentstanden / darinn 28 gemeinde»?/ und dar-unter die erste das klosier vilentis,dessen Abtdie ulüntz-gerechtigkeit und auf Tag-leistungmden Vorsitz und äireAormm hak. Es sind abervon diesen gemeinden 18 der Römisch - Catholi-schen/ und ?O der Reformirten religio» zuge-than. Unter den weltlichen ist der fürnehmsteder Vogt des Rhatischen Castells. Unterdieser anzahl sind stchs Teutsche commune».
Dieser graue Bund kam A .1497 in den Bundmit den sieben alten orten. Die Haupt - stadtdesselben ist Ilang. Der andere Vund istder Gotts -Hauß-Vund/ welcher fast durchge-hends reformirter religion ist / sonstett aberneunzehn gemeinden hat / auch am volcke derstärckste/ dem Obern aber auf gewisse »nasse mitpflichten verwandt ist/und begab er sich A. 1498in den Bund mit den sieben alten orten. Deroberste Stand dieses Bunds ist diejstadt Chur/welche wegm der passage und Handlung inItalien ein stattlicher ort/sowol auch wegen desHofes des Bisihosss zu Chur/als einesStanoesdes heil. Röm.Reichs/bcrühMt ist.
Der dritte Vund/oder der Vund der Ze-hen gerichte/ welcher A. 1470 wider das haußOesterreich gemacht worden/und sich A.iszzmit den sieben Catholischen orten verbunden;wiewoletitzo meistcntheils refonnirtist/ unddessen erste gemeinde oder gerichte Tafaas/oder vavo5- Darnach Ahätigow / Ta-stells/Seeweiß/Meyenfeld/und andere mehrstadte Und schlösse!^ Sonsten bestehet diehöchste gewalt der Bündtner auf einem gemei-nenBuuds-tage/der entweder zu Jlantz/ oderzu Chur/oder zu Davos gehalten »vird/auf wel-chen die gemeinden ihre Abgesandten schicken;und zwar pflegen von wegen des ersten Bun
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