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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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847
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seinen apostolischen jünger ^resLemem dahinversendet. Sanct Lucas ist in Gallien (un-ter dessen ober-botmaßigkeit damahls L-r-msnia Iranz-^kenana oder der strich von Ober-Burgund und Elsaß an/ biß hinab an dieSchclde und das meer gestanden) gewesen/und sanct Paulus in Hispanien durchFranckreichgereiset/ undhatdiesen landen dascvangelium von Christo geprediget. Wel-ches 1 Neciävi-etliz dahin erstrecket/daß es auchin Teutschland? geschehen/ und Irenaus undlenulliznus wissen davon autt) zusagen. Eswurde hernach unzweiffemlich von der Christ-lichen klrchcn zu Rom aus die versehungKi-ckt» m weiter gethan / und zu Maxny / wie auch zuTrier und Cölln am Rhein kirchen erbauet,llnd hat A. Chr. z 14 der Bischoff ^grXciuzvon Trier dem concilio zu Arelat beyge-wohnct; dessen erster vorsahrer T'io^Nimugvon dem heiligen Apostel petro/ alsältisterund Vorsteher/ dahin geordnet worden seynsoll, Und zu Cölln hat Maternus als Presbytersich auch auffgesühret/ dessen aufsicht auchmehr kirchen anvertrauet gewesen/ weil derkirchen -staat noch nicht so eingerichtet / daß ei-ne Person auf eine kirche deruffen worden/son-dern der particuisr-kirchen nvthdurfft erforder-te das ab-und zureisen und mssecIiones. DieAuÄ// kirche zu Lorch ist auch sehr alt; ingleichen diediekirchen zu Augsburg/und die in Burgund. Nachder Hand/und daKayser Constnntius/ Kay-Kaysermer- ser Philipp derAraber/ sich zur Chrlstli-dmChristen.^en religion zu erst bequemet/ und KayserConstantinus ihnen darinnen nachgefolget/istes mltder Christlichen klrchen zwar zu ei-nem ungemein-grossen anwuchs kommen/nachdem die götzen-dilder und das Heyden-thum in denen meisten provinzien / folglichauch in Teutschland/ so weit die RömischenCinfülldcr congueten sich, erstrecken/abgeschaffetworden,ersten ki.-- Man verfiel aber auch zugleich von der limplici.

Kliert cht der ersten kirchen ab / nachdem der ehr-waii die geitz derer Kirchen-Vorsteher/ Bischösse / Pre5-b^tervrum und Diacoaorum anfie 'Ng Überhandzu nehmen / und unter sich selbst auf so grosseätttinÄivn und andere daraus entspringendeinconvenientien zu verfallen. Ehe wir aberauf diesen absall kommen / ist mit wenigem zubeschreiben / was es zur zeit der ersten kirchenunter denen geistlichen und mit dem kirch-wesenvereine gelegenheit gehabt.

Mtbiegeist, Zu denen ersten Zeiten der Christlichenlichkcit m klrchen haben die Apostel / Propheten/iÄe?be- Evangelisten Hirten und lehrer / der vonschaffe,gz- unserm Heplande/ais ihrem höchsten prin-cipalen /empfangenen inNruötton mit mehrermdesAylan- eiftr nachgelebet; und gleichwie derselbe ih-nen zum beyspiel und lehre selbst eröffnete/daßfem reich nicht von dieser welt sep / er auchdie Apostel und Jünger auf keine andere art/und/ wasdas hochtheure prophetische amt be-trifft/ zu keinem andern ende / als wie er vonseinem himmlischen Vater war gesandt wor-den/in die welt ausgesandt/ und ihnen bloßdas amt zu lehren/zu predigen und andere hei-lige Verrichtungen/ darneben aber demuch undliebe zu üben/ anbefohlen hat. Also wurdeauch denen Diaconisund Oiaconillis dergleichenemgebunden/und dieJünger und Prediger auf

geistlichkeitschuld dar

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die gleichheit als mit-arbeiter und mit- knechteangewiesen. Denn es war unter denen Christ- GMcKlicheu nmts, brudern damahls kein unter- am«scheid der würde / wegen gleichheit des be- gleich/ruffs und der wähl / auch vollmacht und gleicherkrafft des worts GOttes/ bey welchem keinemenschliche amorität und Vorzug statt fände/denn die gebührete dem Heiligen Geist / undwo etwas zu erinnern war / so geschähe esnicht in dem gemüthe/ sich übet ihren amts-bruder/ oder auch ihre zuhöret und kirch«kinder zu erheben / sondern nach göttlicher ein-gebung und willen in friedfertigkeit zur erbau-ung.

Und da es nothig war / die auch unter denettheiligen sich ereignende mängel zu strafen/ sogeschähe es mit sanfftmuch und unpaßiom'rtemernst. Denn die gläubigen stunden in derChristlichen freyheit/ und ihr Gottesdienst warohne menschen-rand auf geistliche übungen/denrechten gebrauch des göttlichen Worts und derheiligen sacramenten/lesen / singen/beten/lie-be üben gerichtet/ und hatte sich keiner höhetals den andern zu achten» Und damit cliltin-ßuitten siesich von denen falschen lehrern undketzern. Jedoch sähe man auf das mehrerealter. Gestalt dann auch das wort Bi-schossund ältister oder fürsteher ohne un-terschied gebrauchet worden; inmassen ausheil, göttlicher schrifft ^A.XX,!?. Tie. I» s 6c7.! ?etr. V, t solches klärlich erhellet. Es be-gehrten auch in dem ersten lsculo die lehrer kei-ne herrschafft über das volck/sondern ihr ameund lehre bliebe in denen schrancken des leh-rens/ ermahnens/ straftns/wjederlegensmit dienlichen gründen heiliger schrifft; endlich/wann es anders nicht seyn können/und die er-stem Zr2äuz keinen ei5e6 lhun wollen / wurdein den kirchen der binde-schlüssel gebraucht/und die absonderung vom heiligen abend-Mahl/ confer. l Lor. V, 4. s. 2 !Il,6. nachder Vorschüsse desHErrn Christi xkattb. xilX,15 seg. xxviil, 19. Und in diesem bestünde dasReich Christi/ welchem alle gewalt gegeben Reick M,war lm Himmel und auf erden / der abermit weltlichen handeln durchaus unverwirretseyn wölke/lok.xlix, z6. und die Apostel ton-ten auch nicht leiden/ daß die Geistlichen sich inweltliche fachen flechten solten / 2 Lor.x, 4.

2 lim. II, 4. Die äittmAion der geistlichenämter aber / der Ery. Bischöffe/ Patriar-chen/ Primaten/ ?c. und daß ein knccht überden andern herrschen wolte/ war ihnen mei-stens unbekandt/und wurde vor ein werck desteusselS gehalten / c.olim iclem erat. 5 äili. ^5.Die Christen waren mit der einfältigsten artder lehre/ und daß ihnen etliche älttsten vor-stunden / wohlzufrieden.

Das kirchen-regiment wurde also l'm Kirchen^zweyten leculo schon auf einen äusserlichenstaat gesetzet: denn obwohl die Christliche ftculv an.brüderschafft noch in vielen stücken daume/und die herrschafft eines höher-titulirten Geist-lichen über den andern noch nicht eingeführet/noch weniger consiltoria ttabiürec waren/ so reg-te sich doch der geist des hochmuths beyvielen/und kamen allerhand theils ietztbenannte neueäiAnitäten auf. Gleichwohl haben die christ-lichen gemeinden noch ihre ersten rechte etlicher

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