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Friedrich Leutholfs von Franckenberg Europäischer Herold, Oder Zuverläßige Beschreibung Derer Europäisch-Christlichen Käyserthums, Königreiche, freyer Staaten und Fürstenthümer; Nach ihren Natürlich- und Politischem Zustande, Kriegs- und Friedens- Religions- und weltlichen Verfaßungen : Biß auf dieses 1705 Heil-Jahr
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842
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845 Des Europäischen HeroldsersteHaupt-Handlung

die andere. RaystbLothariusrenovixtedLe- der hochberühmte /UMo? des Kammer-ge-stn land-fticden / und K. Friedrich l erneu- richts v. Filius vor einen schönen te-erte und erweiterte Venselben anderweit / wie davon geschrieben/ und die scriptae, remmdavon der gute Poet (Zuntberuz l.jgurinu5 csmerslium dabey angemerckt/solches ist weit-jm 8 buch meldet / wiewohl doch das kampff- kündig; und o.luUu5>moU Gchüg hat auchrecht noch nicht gäntzlich abzuschaffen war/ seinen gelehrten fieiß daran gewandt w caiie.und die so genannten chKclucignonez die fache gi» jur. publ. vol. Ii 4 ; von dem gantzenjuMciren Men. Im seculo XIII haben sich die Wesen aber des land-friedens hat der Hoch-Kayser Philipp/ Otro/Friedrich ü und fürstl.Würtenbergische Oder-Rath Herr Io-Wilhelm bemühet/ die friedens»brüche und Hann Philipp vatr ein schön volumen;u-<j-Kcjzmentcz mehr einzuschränckcn/ aber in dem sammen getragen und A. 1698;» Ulm public!-langen werreKNO giengen alle gute Ordnungen ret. Die executions - Ordnung ist hierauswieder übe! »'Haussen. Die folgenden Kay- gezogen/ und die Handhabung des edlen land-sire / Rudolph/ welcher die raubereyen mit friedens in dem inkrumenw pscis ^ellpkalic«allem ernst verfolgte/K.Adolph/ K.Albrecht/ art. XVll bestätiget worden,und K. Ludwig erneuerten die alten satzun- Vie Rammer - gerichts - Ordnung ist ein Kammn-ge-gen Wohl aber nuraufgewisse Zeiten. Was solch Reichs -gesetze / welches die Kayser liche "nun?K. Carl iv in die güldne bulla gebracht / ist Maststat mit Ehur-Fürsten / Fürsten undtie. xvii zu erkennen. Ein berühmtes werck Ständen auf allgemeinen Reichs-tägen auff-ist es/ was K. Wenge! zu Eger A. 1Z89 zum gerichtet und eingeführet / und nach welchemstände gebracht hat. Gleichwohl war noch des Heil. Reichs höchsten nibunnls oder ge-immer nöthig / den land-frieden durch beson- richtsKammer-richter/Prasidenten undllrthei-dere bundnisse/ welche die Kaysere mit den ler in fachen Chur-Fürsten / Fürsten undStänden Und diese unter sich und mit dem Adel Stände/so wohl des Reichs unmittelbareund städten auffzurichten psiegten/ zu suchen, ritterschaffl und unterthanen betreffend/ in er-Weil aber diese bünde Ursachen zu innerlichen sttt/ so wohl auch in anderer inKan- bey sUmi-kriegen gaben / sonderlich oben in Schwaben/ Miktion der gerechtigkeit zu verfahren haben.

Bayern und Pfaltz/so sind die löwen- Horner Man tan es kürtzer nenncn eine Reichs -con-S .Wilhelms undS. Georgen gesclischaff- üitution^ handelnde von denen gerichts-ten im l45sculo aufkommen/ welche mit gros- Personen bey der Rammer/ deren junsär-fem eyfer durchs 15 leculum hindurch fortgefüh- ällon und dem procelz derer Rechts - fachen,

ret worden / also / daß sich auch die übrigen Rayser Maximilian 1 hat die erste ordnung

Reichö-provintzien solche brüderschafften und A 1495 auf dem grossen Reichs - tage zu

particular -landfrieven errichten müssen / gleich Worms am 7 Aug. promulßiret/ und sie her-

als wenn der Kayser und das Reich zu schwach nach A. 1496/1500/1507 vermehret. A.isi?

waren, sich miteinander den frieden zu geben/ sind die vanst-ons - arncui darzukommen :

ob wohl auf denen Reichs-tägen 1431. 37.38. welche aber der fachen noch nicht wollkömm-

42. 66. 67.73 .74.86.87. 89 u.s.f. mühsamUch lich geralhen/ dannenhero Kayser Carl v auf

gehandelt worden. seinem ersten Reichs - tage A. 1521 ein neu

Der.land- Endlich hat der GOtt des friedens Tsutsth- rczncept machen lassen / welches auch in folgen-

fricde. land erfreuet mit dem gemeinen land.srie- den Zeiten seine Verbesserungen bekommen;

de/ welchen Kayser Maximilian l A. 149s die dritte verbesserte ordnung hat er auf dem

zu Worms wider die besehdungen und sried- Reichs-tage zu Augsburg verfassen / und end-

brüche zur sicherheit des Heil. Rom. Reichs lich A. iss5 an eben diesem orte pubbcirm lasi

üuffgerichtet/ und A. 15^0 zu Augsburg er- sen. Zwar hat Rayser Rudolph n der

tteuert und verbessert. Und dieses ist das sehr Reichs - Mi- noch mehr helssen lassen wollen/

heilsame kleinod und grund - gesetze / wodurch die er auch A. 1598 denen Ständen zur ersc-

das Vaterland deutscher nation nach so grau- hung und syprobMon communiciret hat. Es

famen vielen innerlichen zerrüttungen und blut- ist aber selbige noch zur zeit nicht zur Reichs-

stürtzungen wieder zu seiner conMer^lmd kräss- contt-tutron worden / dannenhero man sie auch

ten kommen. Der kluge Aayjer Carl V nur das concept der Rammer - genchts-

verspürete den mereklichen nutzen dieses land- Ordnung zu nennen und zu -»llegiren pstegt.

friedens/ und bestätigte denselben nicht nur Dem Rechts-hochgelehrten Herrn v. Jacob

durchgehends/ sondern vermehrte ihn auf ver- Vlumen hat man deren ausfmig-und erläu-

schiedknen Reichs-tagen / wie hiervon die terung zu dancken.

Reichs-abschiede zu Worms A.is2'/zu Nürn- Zu diesem jure camerali, oder wornach sich

berg A. is22/ zu Augsburg A. 1548 und issi die Herren Kammer-richter/Präsidenten und

bezeugen. Dergleichen löbliche arbeit vcr- Beysitzere in verfahren und sprechen zu achten

richtete auch sein Herr brudcr / Rayser Fer- haben / werden auch die Reichs - und i)epu-

dinand l auf der Reichs - versamlung zu tstionz.abschiede/und andere Reichs-couM.

Augsburg A. 1555und 1559/ desgleichen zu Re- tutione5, desgleichen die villtsrions-abschic-

gensburgA.iss?. Die boßheit der leute hat nach de und memvpaben/ so wohl in gewisser masse

det Hand anlaß gegeben / daß die sorgfältige die gemeinen conclula und beschelde / und^ ^

und um des Reichs ausnehmen und frieden- endlich das gemeine Rayserliche recht ge- Tcul^e.

stand wohlverdiente Raysere/ Maximilian ll zogen; doch also/ daß die alten Alemannischen

und Rudolph !I, zu neuen säcHnonen schrei- und Franckischen/ so wohl die Sächsischen weicher vor- -

ten müssen / wie die Reichs-abschiede zu Augs- rechte / darauss das Reich gegründet/ und

bürg A. is66/ zu Speyer A. 1576/ zu Regens- davon die hohen vicarisce noch ihre würaun- „och al/vgel-

bürg A. 1594 mit mehrern bezeugem Was gen bey einer Reichs - vacantz gewinnen/ mrioll.

nicht