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vom heil. Röm. Reich.
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willen auszuschließen/ alsdenn dieses auch soAar pro nota /wticKMi gehalten würde. DieEvangelischen wüsten auch ihre gewissen nichtan den zwang desPabstthums binden zu las-sen/ und sey nur diese Verwahrung nöthig/daßder Pralatin ihr ehegemahl nicht in dem stifftewohnen/oder doch sich stille halten/ in stiffts-fachen nichts befehlen oder sich darein mischen/noch weniger aufführe kinder die Prälaturzubringen sich bemächtigen solle.MM- Sonsten aber trifft sich bey denenprälatenWWI etwas besonders/daß/obwohl das eigentlicheKh!- merckmahl eines Reichsstandes unter andernB mit darinnen bestehe/ daß er in seinen unmittel-barer weise von der Rom. Kayserl. Majest.und dem Reiche zu lehn tragenden oder sonstdaher äepenäirendm UNd elwa^ jure aüväiibesitzenden landen/ die hoheits-gerechtsamezu üben habe ; dennoch in Schwabeneinige Prälaturen und klöster gefunden wer-den/welche die jurattztus, und auff Reichs-undkreyß-tägen ihre stimmen und stellen / dennochaberkeinesweges diejuralupenoritatisjn ihrenstifftslanden und stiffts-gütern exerciren dörf-
fen. Dergleichen sind unter andern die gefür-stete Abbarißm zu Buchau/ deren kloster/leuteund unterthanen denen inhaberndesortsMittel-Biberach/als territorial - Herren / un-terthanig sind. Also geniessen auch die frau Ab«batißin zu Lindau/ die zu Ober-und Nieder-Münfter inRegensburg/die Aebte zu S.S.Ulrich und Afra in Augsburg/ der Abtzu S- Emeran in Regensburg/dergerecht-samen derReichs-Stände: aber keineswe«ges der Hoheit derselben; welche doch die städte/darinnen diese geistliche stände ihre residentzienund stiffter haben und gleichsam die jura kospi-tünur genießen/vollkömmlich gebrauchen. Jn-gleichen pflegen auch verschiedene die Reichs-anlagen nicht zur gemeinen Reichs - cassa/sondern in das Fürstl .serarium zu liefern. Sowird auch in erwehlung vieler Aebte nachdenen ttstutiZ nicht so wohl auff ein fürneh-mes und Adeliches geschlecht/ als vielmehr auffgelehrsamkeit und ein untadelhafftes le-ben gesehen/ dahero es sich öffters zutraget/daß Ordens brüder von sehr geringer ankunfftdiese würde ersteigen.
Mes dritten TitulsWer Msatz:
Von
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rälatcn.
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Dtt HtttPrälat zuEichenau-
Jerunter werden begriffen dieM jenigen Aebte und Aebtißin-" nen/welche denen unmittel-baren Reichs-stifstern/ so indem Schwäbischen kreißgelegen/furgestcllet sind/ und sitzen selbige auffihrer banckin folgender ordnung:
! Reichenau oder Rpchau/ diestsBenedi-ctiner-kloster liegt in der an wein / obst undgetraide fruchtbaren insul Reichenau/ fasteine meile unterhalb (Loßnitz im Boden -see/rühmet zum erbauer 8. e^rmmium, Bischoffzu Melden / welcher die 5un6ation mit hülffecaroli ^lsrtelli A. 742 zu wercke gerichtet/waranfangs bloß vor Grafen und Freyherren-standes-perssnen eingerichtet/ damit selbige inanständigen wiffenschafftengute Unterweisunghaben und hernach an Fürst!. Höfen zu ihrerreputation erscheinen könten.
Dffanprl, A. 1207 gab Pabst Innocentius III demmkuM^ Heinrich/ gebohmem Grafen von Ral-we/das sonderliche Privilegium, daß er undseine nachfahren zu Rom und andern kirchen-Versammlungen allezeit dem Pabst zu süssensitzen und ein miikle oder ander buch von derkirchen-vätersatzungen handlend auffder Handtragen solte. Im übrigen ist es an landen undgutem so reich worden/ daß ein Abt Hieselbst/wann er nach Rom reisen wollen/ jedesmal)!des nachts auff seinen kloster-gutem abtrittund Nachtlager nehmen können. Denn Kays.VrsteHaupt-Handlung.
Carl der grosse soll es allein A,8iz mit demKöniglichen dorff Ulm / ingletchen mit Hoch-stedt/ SHocheim/ Glaheim/Bergheimuud Luteringen beschencket haben. Kays.Carl beygenahmt CralluZ that hinzu den sie.cken Furzach nebst dem kloßer/ ohne wasdessen Nachfolger verehret. Die einkünffrehaben sich jährlich auff 6c>OOo Rheinischegoldgülden/ andere machen ducaten drauß/er-strecket/daher es auch den nahmen äiviris^u-gise bekommen/da es zuvor Sindlehesow ge-nennet worden. Zu ende des vierzehnden le-culi aber ist das kloster durch der Aebte Ver-schwendung in solche armuth gerathen / daßman eswohlArmenau hätte nennen mögen/und soll Abt Wernher/ der A. 1402 gestor-ben/ allezeit seinemittags-undabend-mahlzeitbey einem gewissen weltlichen priester einge-nommen haben/dahin er auff einem elendenweissen pserdgen geritten ; welcher schlechtezustand den Adt Marcum von Anbringenbewogen / daß er es A. 154c» mit genehmhal-tung desPabsts dem HochstisteCostany über-geben und selbigem incorporiren lassen/aller-massen davon oben Nachricht zu befinden. Manwill sonst erzehlen/ daß vorermeldter 8. k^rmi-nius alle schlangen / kröten und gifftig gewür-me aus der insul vertrieben habe / daß auchauff den heutigen tag nichts davon daselbstgefunden werde. Desgleichen werden auchdie gräber S. Mainardi und S. Marci desFfs f 2 Evnn-