152- Des Europä ischen H ereids erste Haupt-Handlimg
sten des Reichs mit ihnen erkannt / daß man Reich zu sprechen hätte ? Denn wenn es zusolches rhun solle. Und nachdem sie Lngefamt Münster und Osnabrück die meynung gehabt/diejachefieißig bedacht/ sotten allein die Chur- daß^diese materien ohnfthlbar vor gemeineFürsten / und mit ihnen der König von Böh- Stände gehöreren/würden die Schwedischenwen die macht haben einen König zu erwcch- Gesandten die verba äHolmvs nicht haben las-ten. Der also erwählte Rom. König solte /so sin ausstreichen.
lange als der Kaysir lebte und das regiment Als nun die Fürsten und Stände auffdem Cwfürßlführete/ nicht in seinem/ sondern des Kay- Reichs-tagö zu Regenspurg 6e «mno »65z erin- ^en w'fers nahmen gemeinen nutzen des Reichs ver- nerung gethan/ daß hiervon gehandelt werden ftnVunc^walten / und sich sonst keines gewalts oder sollen/ hat sich an feiten des Chursürstl. Co!-Adcn!herrschung unternehmen. Die Fürsten und lcgii viel emstpeuens und HLnderniß befunden/Stände des Reichs sotten ihme mit keiner treu und ist es ihres theils davor ausgeleget wor-und Pflicht verbunden seyn / biß nach des Kay- demob wolten die übrigenStände ihnen in ihrestrs tode. Man solte auch aus einem Fürstli- pr-eemlneatz und wahl-gerechtigkeit eingreiffen:chen Hause nichtdreyKönige nacheinander er- da man mm Fürstlichen theils zeitlich ver-wählen/ und was mehr vor wichtige «ovcktjo- merckt / daß man von denen vormahls ge-nes mit angehängt worden/welche beym sieläa- Wten xrwcipiü nicht abweichen und mehrno 6s Kam rebZiOMZ bb. 8 ^2 mit ineh- nachgeben wurde / auch die xoussirung diesesrem zu lesen. puncts keinen weitem effect gethan / als daß
Wird beym Als bey den WestphZlijchen ftiedens - tra- nach der mit dem Kaysir zu Prag gepflogenenMMi- ctaten im monat Febr. 1646 diese frage wieder evaterentz man desto mehr und geschwinderdmsMuße aufs tapet bracht worden/ haben die Königlich- zu der wähl des Römischen Königs Ferdinan-g7bracbt7'' Schwedischen Gesandten vor sich und wegen di IV verschütten; hat man endlich sich dabeyund vor ge- der Evangelischen Fürsten sich auf die acta des beruhiget/ daß in dem darauf erfolgten Reichs-Stände ^ vorigen siculi und vorangefühttebedingungen abschiede §22- diese materie mbensandemHaupts deutlich bezogen/und/daß dieser wichtige puntt hjnterstelligen unerörterten puncten sä Co.vor gesummte Stände und auf einen allgemei- mms pemoZars ausgesetzt und verwiesen wor-ncn Reichs - tag gehöre / und man allda über den.
Wichtigkeit der msachen/warmn zur Rom. Kö- Wenig jähre nach erfolgter rsÄÜamlwn desnigs-wahlzu verschreien sey/zu berathfthlagen noch immer fortwährenden Reichs - Convenlshabe/ eiftria angetragen: Nachdem sich nun zu Regenspurg/ ist bey abhandlung desgua-zm Fürsten-Äeath hierüber cktcrepüntz ereignet/ üi e-^zruIsriOnis peFpsruX über dem pro obMaund der Pommenichs Gesandte die crkantniß der berathschlagungen ckKirten projeK, undund äzjuckcsmr > ob und wann ein Römischer dessen dritten articu^ da insonderheit die Chur-König zu erwählen siy? dem Chursürstl. Col- Fürsten sich die fteye wähl eines Römischenlegio Mine beygeleget wissin wollen; welchem Königs nach innhalt der güldenen bull/ unddann Oesterreich und viele andere beygefallen. daß sie solche mit oder ohne cooseas eines regie-Die Kaysirliche Gesandschafft aber dafür ge- renden Kaystrs auff einem eotleZisl.tase für-halten/ es siy in der Züldnen bulle ausgemacht/ zunehmen haben möchten / bedungen / und da-und das cQücepl nicht anders/als wenn es bey durch nicht undeutlich zu verstehen gegeben/wiebißheriger observsntz bliebe/ annehmen wollen; hoch ihnen angelegen siy/ diesen punct vor sichso hat man endlich aus ckHoimvis remiKvs ge- allein/ als eine sonderbare prssenüneotz zu be-macht/und also die form-Nen eingerichtet / daß haupten.
bey nechstem Reichs-tage mit cooseos gemeiner Hierüber nun sind fast unüberwindliche IrMMi»
Stände von eines Römischen Königs wähl/ 6iLerenuen zwischen beeden höhern LvllsZi» Aums"
auch einer gewissen und beständigen cspiruls- und dem Fürstlichen unter sich selbst ausge-machen die
tlons-verfassung gehandelt und gesihlossen wer- brechen/ indem die mehrere weltlichen Für- ^schm.
den solte. ^rt. 8 §. kLböÄNtu»-» sten auff die fteyheit und gerechtsame der
Wobey man Fürstlicher selten in den gedan- Stände/ und/ daß dem Instrumente psc» diß-
cken per m^jora gestanden/ daß die frage / obs fals genüge geschehen solte/ angetragen/ und
dem Reiche verträglich und nöthig zu solcher daß die wähl eines Römischen Königs nicht
wähl zu schreiten / von allen Standen insge- auff eottsojAl - sondern allgemeinen Reichs-
wein berachschlagtt/ und nach deren crörterung Versammlungen erörtert/und die erkantniß der
und nothdürfftiger prav.sior, sodann den Chur- fälle/ wenn und wie offt zu dergleichen eleckoa
Fürsten die in der güldnen bulle eingeräumte zu schreiten sey/unverlängt ausgemacht werden
wacht/den jenigen/ wen sie hierzu tüchtig be- solte / eyftig zu behaupten gesuchet: da herge-
finden / zu erwählen/ heimgelaffen werden solle, gen die geistliche und etliche weltliche Fürsten/
Würde aber ein allgemeiner Reichs - Convent welche dem Churfl. Collegio aus erheblichen
dafür hatten/daß es weder nöthig noch nützlich/ Ursachen beygeMchlet / der meynung geblie-
dermahlen zur wähl zu greiffen/solte man auch den/ man hatte dieses denen Chur-Für-
davon abstehen / und göttlicher schickung es sten vor eine pr«ro^riv billig zu überlassen, und
überlassen/biß der Kaysir gestorben/und sodann die siehe! nicht in eine fremde erndte einzuschla-
kame es zur güldnen bulle/ unddieChurfürsten gen. Welches der Kaysirl. Ober-Commiffa-
erlangten was sie wolten; hergegen haben die rius/ Ertz-Bischoff Gnidobald zu Saltzburg/
Chursürsten und die mit ihnen stimmende be- aber nicht gebilligt/sondern einstens etwa aus
haupten wollen/es siy damit nur dieses bewilli- ungedult von ihnen gesagt: etle bomias-Lä il-r-
get/ baß man in tumriseymmis handeln wolte/ vienäum nsm,; weil sie nicht verstehen wol-
ob ein Rom. König zu Wehlen ? und ob die cg- ten / was zu ihrem frieden dienete»xlwistwa ein solch werck/ worüber dasgantze
Unter