Oes Europäischen Herolds
Wie dann auch die furcht vor den feinden meinen Wohlfahrt / ihre eigene gesetze und ge-die menschen bewogen/sichin stadte zusammen richtbarkeic / ihr eigen recht und gewalt inzu thun/und mit gesamter Hand sich und ihre kriegs-und ftiedens-zeiten habe/und keiner an-
andern viel liebe/ nutzen undgutthat zuwen- stat hat/und zur gemeinen Vergnügung ihr ab.
den kan ; also ist fast kein Unglück und vcr- sehen richtet. .
derbniß zu nennen/ darein nicht durch GOttes Das recht aber der Maiestat ist die aller- Ms das
verhängniß ein mensch den andern stürtzen höchste bürgerliche gewalt/krafft welcher man recktd»
kan. niemand als GOTT und das schwer« zu ki-Es sind aber auck) unterschiedene und grosse nen odern in allen seinen Handlungen zu crken-Neiche aus den zusiunmenrottirungen der nen hat/sondern befugt ist/allerhand gesetzestrasscn-räuberund losen gesindleins entsprun- und anstaltcn zu beybehaltung des Gottes-gen / welche hernach durch list und nützliche dienstes und erbarer äußerlicher ordnung/ be-subtile art / jedoch am ende hauptsachlich nach sonders zu gleich und rechte/ und sonst insgc-den reguln der erbarkeit und wahren politic mein zu dem jenigen zwecke/ welchen der zu-gleichsam tiexu artilicioso unter ein regilnent stand jeder policey und gemeinen Wesens er-gcbracht / und zu einem wohlverfasseten politi- fordert/ in krieg-und friedens-zeiten zu verfügensehen wesen ttabillret worden. Dergleichen noch und zu behaupten. Diese gewalt ist in jedemheute zu tage in allen theilcn der welt zu sin- Reiche und Republic so universal, daß manden. wohl sagen kan: Was GOTT in der gan-sWeiln aber die innwohner unterschiedlich/ tzen welt/ was die seele in dem cörper ist/ daszen-lw,ve^ und dahero nicht ein jeder gleich recht und ist die Majestät in der Republic.
begierde zu allem haben konte / hierüber die Und weil vorbeschriebene höchste gewalt Gott dernatürliche unart/ und mange! guten raths und und Majestät denen Regenten ohnmitteldarerder vortheilhafftigen mittel / wie bey diesem weise von GOTT conkenret und übergeben Majelmr.oder jenem Zweifel- vollen falle zu verfahren / wird / so kan sich das volck keiner Real - Ma- Die unter-nutzen zu fördern / jchddcn und unglück abzu- jestät rühmen/ weniger ein gekrönt Haupt/ im tzM-enda-wenden/ allerdings erfoxderten/daß dem klug- fall es wider die gemeine Wohlfahrt sundigte/ Ma-sten/ tugendhaftesten und vornehnisten/ öfters vom throne stürtzen und gar hinrichten und aus- t^.auch wohl nach ersorderung der läuffte/ dein rotten.
mächtigsten das allgemeine commando / und Denn obwohl das volck den Regenten er-die hohe autorität samt der gewalt den pu- wehlet/oder selben durchs recht der erb-nach-bliquen geschäfften den ausschlug zu geben/und folge/ durch erb-verträge und dergleichen we-in alle wege mit rath und thatzu helfen/auf- ge zum Zepter gedeyen läßt/und ihn zur Übunggetragen werden muste; machten die einfälti- und exercitio der höchsten gewalt auf der weltgere mit den vorsichtigem / die schwächere mit befördert und äelkmret; so kan es ihme dochden mächtigern/ gewisse gesetze und ordnungen/ hierdurch die gewalt der herrschung nicht ge-erkieseten einen Äcagistrat / begaben sich unter ben / denn diese summität und höchster Vorzugdessen AreAlon und schütz/ sachten also ingesamt ex moclo äeserencli keines Weges 6epenctiret / son-die gemeine Wohlfahrt/ und formirten dadurch dern es muß diese ohnmitteldarer weise von demeine freye Republique. ^Wiewol auch sehr offt höchsten Monarchen/der die oberste gewalt hatgeschehen / daß der mächtigste sich über viele über die Königreiche auff erden/und siegicbt/durch gewalt/oder durch betrug und Hinterlist wem er will / mheilet und verliehen wer-zum meister gemachet/und eine Monarchie aus- den.
gerichtet hat. Sintemal die natur zwar eine Denn gleichwie eine christliche gemeinde /
ordnung in der bürgerlichen gesellschafft ge- wenn sie eine person zu ihren Pfarrer annimmt/
pflantzet/dieartund weife aber derselben/oder nichts mehr thm / als daß sie ihn zu der von
deren äetermimrung nicht geordnet/ sondern GOTT herrührenden priesterli-
der menschlichen ckssolztio» allerdings über- chen amts - gewalt darstellet / und ihn hierauf
lassen/ nach art des volcks / oder nach dem in-- sppliciret; denn das amt der schlüssel/ die ackm-
tcrcsse der Obrigkeit/oder nach bewandniß bee- Nation des heiligen abendmahls/ das amr zu
derley conditionen das regiment zu formiren. lehren und predigen kan ihm das volck nicht vcr-
Gestalt denn sothane forme entweder LNonnr- leihen/ weil« es solches und
chisch/daeiner/ oderAristocratisch/ daviele/ memaliter nie fttber gehabt: Also wenn ein
oder Democratisch/ da sie allesamt regieren/zu volck eine Person zum regiment erhebet oder
seyn pfleget. gedeyen lastet / so sopUc-ret es gleichsam die
Zweck aller Wirwollen aber hier nur von der ordentli- Person auff die vongottlicher allmacht herflief-
»egimenter. chen Verfassung einesregimentshandeln/ und sende höchste gewalt / und ist bey einer eow-
voraus setzen/ daß alle rechtmäßige Obrigkeit mun mehr nicht als das recht und gewalt ei-
von GOTT geordnet / und daß aller Republi- ue person zu erwehlen und zur herrschnng zu
quen oder Reiche eintziger wahrer zweck auf ä-pmiren / weil die potcttaz recIiva bloß von
die erlang -und behauptung des gemeinen nu- dem höchsten beherrscher im Himmel abhängig/
tzens utid Wohlstandes in geist-und weltlichen und im übrigen die summier potelwis aus dem
Nepublt"/ gerichtet sey / und beschreiben eine Repu- moäo imperkncli herzunehmen ist; da hergegen
scy. blic / daß es sey eine solche menschliche ver- das volck mehr nichts / als die äetermimtion
sammlung/ oder gesellschafft / welche zu erlan- der person/hierbeythun kan/welche GOTT
gung des ihr bevorstehenden zwecks der allge- der H E R R dazu ausersehen hat: Dahero
der